Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behalte alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Schweden im Blick

Schweden bietet verschiedene Umsatzsteuersätze, die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen gelten – hier findest du einen klaren Überblick.
Der Parksatz und der stark ermäßigte Satz findet in Schweden keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
“Korrekte Umsatzsteuerregistrierungen & -Meldungen sind essenziell für’s Business.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen kannst du in Schweden – je nach Voraussetzung – monatlich (Steuerbemessungsgrundlage von mehr als 40.000.000 SEK), quartalsweise (Steuerbemessungsgrundlage zwischen 1.000.000 SEK und 40.000.000 SEK) oder jährlich (Steuerbemessungsgrundlage von weniger als 1.000.000 SEK) einreichen. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.
Die monatliche Frist der Abgabe ist der 26. des Folgemonats, bei der quartalsweisen Abgabe ist die First 12.05. (Q1), 17.08. (Q2), 12.11. (Q3) oder 12.02. (Q4). Bei jährlicher Abgabe beträgt die Frist 26.02. des Folgejahres.
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. In Schweden gibt es keinen Schwellenwert, ab dem du eine ZM einreichen musst. Sie wird erstmals für den Monat mit den ersten ZM relevanten Transaktionen fällig.
In welchen zeitlichen Abständen du eine ZM in Schweden einreichen musst, hängt von der Art der Lieferung ab. Im Falle von Warenlieferungen sind monatliche Meldungen erforderlich, sobald der Warenwert im laufenden oder in einem der vergangenen vier Quartale die Grenze von 500.000 SEK überschreitet. Wenn dein Warenwert unter dieser Grenze bleibt, kann die Meldung quartalsweise erfolgen.

Instrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung musst du monatlich, am zehnten Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.
Versendung der Waren: 12.000.000 SEK
Eingang der Waren: 15.000.000 SEK
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)

Fernverkäufe kannst du auch über den One-Stop-Shop deklarieren. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also muss du sie bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben.
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.
Wenn du in Schweden Warenlager nutzt, musst du:
“Fulfilment-Dienstleister bringen vielerlei Vorteile, aber auch Pflichten mit sich.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Musst du im Ausland lokale Umsatzsteuermeldungen einreichen? Oder kannst du deine EU-Umsatzsteuer per OSS melden – und welche Fristen gelten?
Mit TAXDOO musst du dich darum nicht mehr kümmern. Unsere Umsatzsteuersoftware und unser Netzwerk von Steuerexperten in Europa sorgen dafür, dass du den Überblick über deine Verkäufe behältst. Wir kümmern uns um die fristgerechte und korrekte Abgabe deiner Umsatzsteuer in den jeweiligen EU-Staaten – inklusive der Kommunikation mit den dortigen Finanzbehörden.
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