Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behalte alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Polen im Blick

Polen bietet verschiedene Umsatzsteuersätze, die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen gelten – hier findest du einen klaren Überblick.
Der Parksatz und der stark ermäßigte Satz finden in Polen keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
“Korrekte Umsatzsteuerregistrierungen & -Meldungen sind essenziell für’s Business.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen kannst du in Polen monatlich (JPK_V7M) oder im Sonderfall auch quartalsweise (JPK_V7K) elektronisch einreichen. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung. Die Frist ist der 25. des Folgemonats. Eingereicht werden die Meldungen über das Standard Audit File Tax (SAF-T).
In Polen musst du zusätzlich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche Kontrollmeldungen abgeben.
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List (ESL) genannt und zusammen mit der Umsatzsteuermeldung abgegeben. Die Abgabe der ZM ist von deinem Umsatz abhängig und entweder monatlich (Standard, wenn Umsatzsteuer-Voranmeldung auch monatlich abgegeben wird) oder quartalsweise möglich.
Du musst die ZM bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums einreichen. Meldungen in Papierform müssen früher deklariert werden.

Instrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung musst du monatlich, am zehnten Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.
In Polen gibt es eine standardmäßige und eine erweiterte Intrastat-Meldung, die jeweils unterschiedliche Schwellenwerte für die Abgabe haben.
Standardmäßige Intrastat-Meldung:
Versendung der Waren: 2.800.000 PLN
Eingang der Waren: 6.200.000 PLN
Erweiterte Intrastat-Meldung:
Versendung der Waren: 150.000.000 PLN
Eingang der Waren: 103.000.000 PLN
Die erweiterte Meldung enthält zusätzlich folgende Angaben: Statistischer Wert, Code der Lieferbedingungen, Code der Transportart.
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)

Fernverkäufe kannst du auch über den One-Stop-Shop deklarieren. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also muss du sie bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben.
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU oder CEE.
Wenn du in Polen Warenlager nutzt, musst du:
“Fulfilment-Dienstleister bringen vielerlei Vorteile, aber auch Pflichten mit sich.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Wann musst du lokale Finanzämter im Ausland informieren? Wann kannst du stattdessen den OSS für die Umsatzsteuer nutzen – und welche Fristen musst du dann einhalten?
Mit TAXDOO ist das ganz einfach. Unsere Umsatzsteuersoftware und unser europaweites Netzwerk an Steuerprofis stellen sicher, dass deine Verkäufe stets korrekt gemeldet werden. Wir übernehmen die pünktliche und fehlerfreie Abgabe deiner Umsatzsteuer in allen EU-Ländern – und kommunizieren direkt mit den zuständigen Finanzämtern.
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