Umsatzsteuer Deutschland: Dein Steckbrief

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behalte alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland im Blick

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Welche Umsatzsteuersätze gelten in Deutschland?

Deutschland bietet verschiedene Umsatzsteuersätze, die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen gelten – hier findest du einen klaren Überblick.

19 %

Der in Deutschland geltende Standard-Steuersatz beträgt 19 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen oder steuerfrei sind.

7 %

Der in Deutschland geltende ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % und gilt zum Beispiel für Tiernahrung, Tee oder Bücher.

0 %

Deutschland unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Steuersatz von 0 %.

Der Parksatz und der stark ermäßigte Satz finden in Deutschland keine Anwendung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Wann muss ich mich umsatzsteuerlich in Deutschland registrieren und eine Umsatzsteuererklärung bei den lokalen Finanzämtern einreichen?

  • Unternehmer mit Sitz in Deutschland (auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer müssen in der Regel Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt einreichen)
  • Wenn du als ausländischer Unternehmer in Deutschland steuerbare Umsätze ausführst – zum Beispiel, weil du Warenlager nutzt, hierzu zählt auch die Nutzung von Fulfillment-Strukturen wie Amazon Pan-EU
  • Wenn du als ausländischer Unternehmer Fernverkäufe nach Deutschland generierst & die EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 EUR überschreitest (optional: Meldungen über das OSS-Verfahren)

“Korrekte Umsatzsteuerregistrierungen & -Meldungen sind essenziell für’s Business.”

Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO

Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Deutschland eingehalten werden?

Umsatzsteuermeldung

Einmal im Jahr müssen alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer) bei ihrem für sie zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.

Zusätzlich musst du als Onlinehändler monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVAs) einreichen, wenn deine jährliche Umsatzsteuerverpflichtung mehr als 9.000 EUR beträgt. Liegt deine jährliche Umsatzsteuerverpflichtung bei 9.000 EUR oder weniger, darfst du die Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abgeben. Die Frist dafür ist jeweils der 10. Kalendertag des Folgemonats. Es besteht die Möglichkeit, die Frist in Abstimmung mit dem Finanzamt dauerhaft um einen Monat zu verlängern (Dauerfristverlängerung).

Wenn deine Jahresumsatzsteuer nicht mehr als 1.000 EUR beträgt, kannst du dich von den UStVAs befreien lassen und musst nur eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.


Zusammenfassende Meldung

Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist von deinem Umsatz abhängig und entweder monatlich erforderlich (> 50.000 EUR im laufenden Quartal oder in einem der vier letzten Quartale) oder quartalsweise möglich.

Die Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums (Kalendermonat oder Quartal) beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch eingereicht werden.

Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann die ZM auch jährlich deklariert werden.

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Instrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung musst du monatlich am zehnten Arbeitstag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

Versendung der Waren: 1 Million EUR
Eingang der Waren: 3 Millionen EUR


One-Stop-Shop-Meldung (OSS)

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Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Was muss ich bei der Warenlagerung in Deutschland beachten?

Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu diversen umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon Pan-EU. Neben Deutschland sind auch Spanien, die Niederlande, Schweden, Italien, Frankreich sowie Polen Teil des Fulfillment-Programms.


Wenn du z.B. Amazon Pan-EU oder Amazon CEE nutzt, musst du:

  • dich umsatzsteuerlich in den einzelnen Lagerländern registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Meldungen in den Lagerländern abgeben.

“Fulfilment-Dienstleister bringen vielerlei Vorteile, aber auch Pflichten mit sich.”

Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO

So unterstützt Dich TAXDOO

Wann musst du lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann kannst du deine EU-Umsatzsteuer per OSS melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit TAXDOO musst du dir über diese Fragen keine Gedanken mehr machen. Unsere Umsatzsteuersoftware und das europaweite Netzwerk aus Steuerberatern sorgen dafür, dass du deine Verkäufe jederzeit im Griff hast. Wir übernehmen die fristgerechte und korrekte Abgabe deiner Umsatzsteuer in jedem EU-Land – inklusive der gesamten Kommunikation mit den lokalen Finanzbehörden.

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