Gewerbe anmelden: Ablauf und hilfreiche Tipps

Ihr wollt ein Gewerbe anmelden, wisst allerdings nicht, ob ihr dazu verpflichtet seid und wo die Gewerbeanmeldung überhaupt vorgenommen wird? Auch seid ihr euch unsicher, was alles benötigt wird und welche Kosten dabei auf euch zukommen? Keine Sorge, all das und noch vieles mehr erfahrt ihr in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis:

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Worum handelt es sich bei einer Gewerbeanmeldung?

Bei einer Gewerbeanmeldung handelt es sich um einen bürokratischen Vorgang, bei dem ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet wird.

Zudem wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Aufnahme eures gewählten Gewerbes erfüllt werden.

Im Zuge der Anmeldung müsst ihr ein Dokument, die sogenannte Gewerbeanmeldung, ausfüllen und entweder beim Gewerbeamt oder online einreichen.

Doch bevor wir euch Schritt für Schritt erklären, wie die Gewerbeanmeldung abläuft, klären wir zunächst, wer überhaupt dazu verpflichtet ist, sein Gewerbe anzumelden. Außerdem erfaht ihr, ab wann und welche Kosten auf euch zukommen, und wie ihr euch am besten auf die Gewerbeanmeldung vorbereiten könnt.

Wer ist dazu verpflichtet, sein Gewerbe anzumelden?

Ihr seid selbstständig, wisst allerdings nicht, ob ihr euer Gewerbe anmelden müsst? Mit diesem Problem seid ihr nicht allein. Doch keine Sorge, dieser Artikel wird ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Ihr erfahrt die einzelnen Schritte auf dem Weg zu eurer Gewerbeanmeldung. Wir erklären, was es zu beachten gibt und erläutern grundlegende Begriffe im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung. Ihr werdet schnell merken, dass alles nicht so kompliziert ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.

In Deutschland bildet die Gewerbeordnung (GewO) die gesetzliche Grundlage für das Ausüben eines Gewerbes. Ihr zufolge müssen diejenigen ein Gewerbe anmelden, die selbstständig arbeiten und deren Tätigkeit als Gewerbe definiert ist.

Diese Aussage kann durchaus zur Verwirrung führen, denn was versteht man überhaupt unter der Bezeichnung Gewerbe? Ein Gewerbe ist im Allgemeinen:

  • eine selbstständige Tätigkeit,
  • die nach außen gerichtet ist,
  • auf Gewinn abzielt,
  • auf Dauer angelegt ist
  • und weder der Urproduktion noch den freien Berufen zugerechnet werden kann.

Eine gewerbliche Tätigkeit führt Ihr also, wenn ihr nicht freiberuflich tätig seid und nicht im Bereich der Land- und Forstwirtschaft o.ä. arbeitet. So weit, so gut.

Doch welche Gewerbe sind eigentlich anmeldungspflichtig?

Welches Gewerbe muss angemeldet werden?

Sollte eure angestrebte Arbeit die oben besagten Tätigkeiten erfüllen, seid ihr laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) zu einer Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Erst nach der Anmeldung wird euch ein Gewerbeschein zugestellt; dabei handelt es sich quasi um eine formale Erlaubnis, die ihr benötigt, um euren Gewerbebetrieb zu führen.

Kurzum, ein Gewerbe müsst ihr also anmelden,

  • sobald ihr eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmt
  • wenn ihr einen schon bestehenden Gewerbebetrieb übernehmt
  • wenn ihr einen Gewerbebetrieb verlegt (Gewerbeummeldung)
  • wenn ihr eine neue Zweigstelle gründet
  • sobald sich eure geschäftliche Ausrichtung grundlegend ändert

In Deutschland gilt die sogenannte Gewerbefreiheit, die besagt, dass jede Person das Recht hat, ein Gewerbe selbstständig zu betreiben. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die gegen geltende Gesetze verstoßen oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.

Auch für ein Nebengewerbe wird eine entsprechende Anmeldung benötigt. Eine Gewerbeanmeldung ist auch für Kleinunternehmer unter bestimmten Bedingungen erforderlich. Sobald eine Tätigkeit erlaubt ist und dauerhaft auf Gewinn abzielt, muss diese auch angemeldet werden.

Gewerbebetriebe müssen diverse Vorgaben und Pflichten beachten. So unterliegt beispielsweise jeder inländische Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Für die Gewerbesteuer gibt es jedoch einen jährlichen Freibetrag, der aktuell (Januar 2022) bei 24.500 Euro liegt.

Gewerbebetriebe sind zudem zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet – das hängt davon ab, wo der Schwerpunkt eurer Tätigkeit liegt. In der Regel müsst ihr für diese Mitgliedschaft auch Mitgliedsbeiträge zahlen.

Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der Rechtsform eures Unternehmens sowie am Jahresumsatz und variiert je nach Standort. Bei eurer zuständigen HWK beziehungsweise IHK erhaltet ihr alle notwendigen Informationen hinsichtlich der Beitragspflicht und der Höhe. 

Gewerbe anmelden: ab wann?

Euer Gewerbe müsst Ihr tatsächlich dann anmelden, sobald ihr die Tätigkeit aufnehmt, so lautet der Gesetzestext. Damit Rechts- und Handlungssicherheit für euch und eure Kunden besteht, empfiehlt es sich, den Gewerbeschein bereits vor dem Start zu erwirken.

Euer Gewerbe fröhlich zu betreiben und es erst nach einem gewissen Zeitraum anzumelden, ist nicht legal. In diesem Fall müsst ihr mit Bußgeldern und Nachzahlungen rechnen. In einigen Bereichen, beispielsweise in der Gastronomie, kann ohne Gewerbeschein und Erlaubnisse erst gar nicht eröffnet werden.

Gewerbe anmelden: die richtige Vorbereitung

Um euren Gewerbeschein zu erhalten, ist es sinnvoll, vor dem Gang zum Gewerbeamt alle notwendigen Papiere vorzubereiten. Bevor ihr euer Gewerbe beantragt, empfehlen wir, Kontakt zur Industrie- und Handelskammer aufzunehmen.

Dort werdet ihr in Erfahrung bringen, ob ihr für euer Gewerbe spezielle Erlaubnisse oder Genehmigungen beantragen müsst. In manchen Fällen müssen zudem Sach- bzw. Fachkundeprüfungen abgelegt werden.

Sollte euer Gewerbe beispielsweise im Handwerksbereich angesiedelt sein, seid ihr dazu verpflichtet, euch in der Handwerksrolle einzutragen, wenn ihr handwerkliche bzw. handwerksähnliche Tätigkeiten verübt. Eure zuständige Handwerkskammer erteilt euch nähere Auskünfte.

Gewerbeanmeldung – Schritt für Schritt

Die eigentliche Anmeldung eures Gewerbes ist nicht so kompliziert, wie es vielleicht erscheinen mag. Im Allgemeinen kann man sie in vier Schritte unterteilen:

Schritt 1 Gewerbeanmeldung: Formular anfordern oder herunterladen

Zunächst müsst ihr euch das Dokument für die Anmeldung eures Gewerbes besorgen, die sogenannte Gewerbeanmeldung oder den Gewerbeschein. Hierzu könnt ihr euch entweder an euer zuständiges Gewerbeamt wenden oder online danach suchen.

Mittlerweile stehen euch die wichtigsten Dokumente (auch zur Abmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes) meist auch online zur Verfügung.

Schritt 2 Gewerbeanmeldung: Formular ausfüllen

Sobald ihr das Formular habt, müsst ihr es für die Gewerbeanmeldung vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Es werden u. a. folgende Angaben von euch verlangt:

  • zur Person (Name, Geburtsdatum, Wohnort etc.)
  • zum Namen des Unternehmens 
  • zur Adresse des Unternehmens
  • zur Rechtsform (diese muss bereits vor Gewerbeanmeldung feststehen)
  • zum Ort und zur Nummer des Handelsregistereintrags (falls benötigt/vorhanden)
  • Informationen zur geplanten Tätigkeit

Schritt 3 Gewerbeanmeldung: Diese Unterlagen braucht ihr zusätzlich

Bevor ihr euch auf den Weg ins Gewerbeamt macht, solltet ihr überprüfen, ob ihr folgende Unterlagen beisammen habt:

  • eure gültigen Ausweispapiere
  • alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse
  • Handwerkskarte (solltet ihr einen Handwerksbetrieb eröffnen wollen)
  • Gewerbekarte (sollte es sich um einen handwerksähnlichen Betrieb handeln)
  • Handelsregisterauszug (sollte das Gewerbe im Handelsregister eingetragen sein)
  • Auskunft des Gewerbezentralregisters / Führungszeugnis
  • Gründer, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, benötigen zudem eine Aufenthaltsgenehmigung mitsamt einer Bestätigung, dass von ihnen eine gewerbliche Tätigkeit durchgeführt werden kann

Schritt 4 Gewerbeanmeldung: Termin beim Gewerbeamt vereinbaren

Sobald ihr alle nötigen Unterlagen zusammen habt, vereinbart ihr einen Termin beim Gewerbeamt. Zuständig für euer Anliegen ist die Stadt, in der ihr euer Gewerbe eröffnen möchtet.

Damit alles ordnungsgemäß ablaufen kann, nehmt ihr für die Gewerbeanmeldung die oben aufgelisteten Unterlagen sowie ein wenig Geld mit.

Durch eure Anmeldung beim Gewerbeamt werden verschiedene Prozesse in Gang gesetzt. So werden nach eurer Gewerbeanmeldung das Finanzamt und die zuständige Berufsgenossenschaft informiert. Solltet ihr eine GmbH gründen, wird gegebenenfalls auch das Amtsgericht kontaktiert.

Diese Ämter werden euch Post zukommen lassen und ihr werdet aufgefordert, bestimmte Angaben bezüglich eurer Gewerbeanmeldung zu machen oder weitere Unterlagen einzureichen.

Wenn ihr die Prozesse beschleunigen wollt, empfiehlt es sich, nach der Gewerbeanmeldung selbst Kontakt zu den verschiedenen Ämtern aufzunehmen.

Macht euch im Vorhinein auf lange Wartezeiten gefasst; ein Gewerbe anzumelden kann durchaus etwas dauern. Bis eurem Unternehmen eine Handelsregisternummer zugeordnet wird und es somit offiziell gegründet ist, vergehen manchmal Wochen.

Gewerbeanmeldung: Kosten

Die Kosten der Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt. Derzeit (Januar 2022) liegen die Anmeldegebühren durchschnittlich zwischen 10 € und 65 €. In ländlichen Gebieten und kleinen Gemeinden sind sie meist günstiger als in Großstädten.

Die Kosten könnt ihr auf der Internetseite des jeweiligen Gewerbeamts im Vorfeld erfragen.

Mittlerweile wird in vielen Kommunen die Gewerbeanmeldung auch online angeboten. Ob das auch bei euch der Fall ist, erfahrt ihr auf der jeweiligen Webseite eures wohnortsansässigen Gewerbeamtes.

Gewerbeanmeldung online

Die Möglichkeit, das Gewerbe in zahlreichen Gewerbeämtern online anmelden zu können, dürfte vielen Existenzgründern sehr entgegenkommen. Denn gerade in der arbeitsintensiven Startphase möchte man auf zeitintensive Behördengänge gerne verzichten.

Ob ihr die Gewerbeanmeldung vollständig online durchführen könnt, hängt allerdings vom technischen Stand der jeweiligen Behörde ab.

Manchmal ist es erforderlich, die Originalanmeldung oder verschiedene Belege auf dem Postweg einzureichen. Auf der Website des jeweiligen Amtes findet ihr genauere Angaben über die Belege, die ihr bereithalten müsst.

Wie bei einer Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde, müsst ihr bei der Gewerbeanmeldung online die gleichen Daten und ggf. Nachweise erbringen. Diese werden allerdings vollständig oder zum Teil auf digitalem Wege übermittelt.

Wenn in eurer Stadt bzw. eurer Kommune die Möglichkeit besteht, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, müsst ihr euch als Gründer zunächst für diesen Service registrieren.

Bei zahlreichen Städten, die die Option „Gewerbe anmelden online“ anbieten, könnt ihr die Funktion des neuen Personalausweises nutzen, um euch damit „digital auszuweisen“.

Gewerbeanmeldung online: die benötigten Unterlagen

Für eure Gewerbeanmeldung online benötigt ihr in der Regel folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis
  • ggf. einen Handelsregisterauszug (Kaufleute und Personengesellschaften)
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter
  • Beiblatt über Vertretungsberechtigte (je nach Anzahl bzw. Konstellation der Gesellschafter)
  • Nachweise zur beruflichen Qualifikation, ggf. Meisterbrief, Abschlüsse und Fachkenntnisse (bei einem zulassungspflichtigen Handwerk bzw. einem erlaubnispflichtigen Gewerbe)

Je nach Art eures Gewerbes bzw. der Branche müsst ihr auch bei der Gewerbeanmeldung online weitere Nachweise einreichen. So zum Beispiel:

  • ein aktuelles Gesundheitszeugnis
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • eine Gewerbeerlaubnis

Von Vorteil bei der Gewerbeanmeldung online ist natürlich die Zeitersparnis. Ihr spart euch den Weg ins Amt und müsst dort keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Insbesondere die Möglichkeit, die Anmeldung jederzeit vornehmen zu können, also auch an Wochenenden oder abends, ist reizvoll.

Allerdings solltet ihr dabei bedenken, dass ihr bei Bedarf keinen direkten Ansprechpartner zur Seite habt, der mit auftretenden Fragen gelöchert werden könnte. Die nötigen Informationen müsst ihr euch bei einer Gewerbeanmeldung online im Zweifel selbst durch Online-Recherche besorgen. Wägt also im Voraus am besten ab, wodurch ihr eher Zeit sparen könntet.

Gewerbeanmeldung online: Kosten

Für eure Gewerbeanmeldung online fallen die gleichen Kosten wie bei einer Gewerbeanmeldung vor Ort an. In Deutschland gibt es, wie bereits erwähnt, keine einheitliche Regelung, die Gebühren bewegen sich in der Regel zwischen 10 € und 65 €.

Nach der Gewerbeanmeldung online

Als Gründer habt ihr die Möglichkeit, ruch für den Anmeldevorgang einen Beleg auszudrucken. Abhängig vom Gewerbe und der Art der Registrierung müsst ihr ggf. ein Formular ausdrucken und es unterschrieben an das jeweilige Gewerbeamt schicken. Das alles wird euch allerdings explizit im Laufe des Anmeldevorgangs mitgeteilt.

Wenn ihr jedoch alle erforderlichen Nachweise beigefügt habt, müsst ihr euch nicht mit weiterem Papierkram rumschlagen.

Durch eure Gewerbeanmeldung werden einige Prozesse in Bewegung gesetzt. Ihr als Gründer werdet Post von der zuständigen Industrie- oder Handwerks- und Handelskammer erhalten. Das Finanzamt wird informiert, ihm müsst ihr auch den steuerlichen Erfassungsbogen zukommen lassen.

Informiert euch über die Möglichkeiten, die das ELSTER-Portal bietet, bevor ihr lästige Behördengänge auf euch nehmt.

Gewerbe rückwirkend anmelden – geht das?

Jein, grundsätzlich könnt ihr euer Gewerbe nicht rückwirkend anmelden. Wenn es sich um ein paar Tage Verspätung handelt, wird sich das Gewerbeamt vielleicht kulant zeigen. Lasst es aber nicht darauf ankommen. Liegt der rückwirkende Termin zu weit in der Vergangenheit, drohen euch Bußgelder wegen Missachtung der Gewerbeordnung.

Solltet ihr (unbeabsichtigt oder absichtlich) die Gewerbeanmeldung versäumt haben, raten wir euch, selbst auf die Behörde zuzugehen und beim Gewerbeamt anzurufen, um so euer Versäumnis zu beheben.


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