Unsere IOSS-Komplettlösung
Mit unserem unkomplizierten IOSS Add-On wird die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer für Lieferungen mit einem Sachwert von max. 150 EUR aus einem Drittland an Endkunden in die EU zum Kinderspiel. Wir behalten alle Ihre Umsatzsteuerpflichten im Blick und stellen alle relevanten Daten automatisiert für Sie bereit.
Unser IOSS-Service für Onlinehändler und ihre Steuerberater
Die Umsatzsteuer-Meldungen im EU-Ausland können anstrengend und zeitintensiv sein – vor allem, wenn auch noch der Warenverkehr aus Drittländer ins Spiel kommt. Doch mit Taxdoo wird die Abwicklung endlich einfach.

Über verschiedene Schnittstellen zu Marktplätzen, Shop- und ERP-Systemen ziehen wir alle relevanten Daten, arbeiten diese automatisiert, umsatzsteuerlich auf und wenden die korrekten Steuersätze der verschiedenen EU-Staaten an.

Zum Schluss stellen wir Ihnen eine Datei zur Verfügung, die Sie nur noch bei den jeweiligen Finanzbehörden Ihres Sitzlandes – in Deutschland im Mein Bop-Portal des BZSt – hochgeladen werden muss. Fertig.
Was ist der IOSS & für wen ist er relevant?
Am 01. Juli 2021 ist der sogenannte Import-One-Stop-Shop (kurz: IOSS) als Teil der EU-Umsatzsteuerreform an den Start gegangen. Das IOSS-Verfahren soll die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer für Onlinehändler erleichtern, die aus einem Drittland (z.B. Schweiz, Großbritannien, China) an Privatpersonen in der EU (Fernverkäufe) verkaufen. Sowohl EU-Onlinehändler als auch Onlinehändler aus dem Drittland können ihn nutzen, um ihre Verkäufe von bis zu 150 Euro aus einem Nicht-EU Staat in die EU zu melden.

OSS und IOSS: Was ist der Unterschied?
Sowohl der One-Stop-Shop als auch der Import-One-Stop-Shop wurden im Rahmen der Umsatzsteuer-Reform 2021 EU-weit eingeführt. Doch wo genau liegen die Unterschiede?


Meldezeitraum
monatlich
quartalsweise
Zahlung der Umsatzsteuer
monatlich
quartalsweise
Zuständigkeit in DE
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Sachwert
bis 150 Euro
keine Begrenzung
Lieferschwelle
nicht vorhanden
10.000 Euro p.a.
für EU-Händler
B2B-Lieferungen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
Registrierung für das besondere Verfahren
erforderlich & IOSS-Nr.
erforderlich
Meldung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (z.B. Alkohol, Kaffee)
nicht möglich
möglich
Alle Informationen zu unserem OSS-Add-On finden Sie hier
Für jeden Onlinehändler das richtige Paket
- One-Stop-Shop & DATEV für 0 €
- 5 verfügbare Schnittstellen
- Alle Add-ons buchbar
- Unbegrenzte Schnittstellen
- Umsatzsteuerliche Registrierung für 0 €
- Rückruf-Service
- Alle Add-ons buchbar
- Unbegrenzte Schnittstellen
- Umsatzsteuerliche Registrierung für 0 €
- Telefon-Support
- Dedizierter Account-Manager (CSA)
In allen Paketen verfügbar
- Dashboard zur Verwaltung Ihrer Umsatzsteuer-Pflichten
- Schnittstellen zu Amazon, eBay.de, Cdiscount, Shopify und PrestaShop
- Überwachung der Umsatzschwelle inkl. automatischen Benachrichtigungen
- Reduzierte Steuersätze
- Export als CSV, Excel und PDF möglich
- Exportlieferungen, Sonderwirtschaftszonen (z.B. Helgoland)
Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit unseren Umsatzsteuer-Experten.
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