Mit Vibe Coding kann jeder per KI eigene Skripte für Steuerprozesse bauen – ohne Programmierkenntnisse. Riskant wird es dort, wo Fehler nicht sofort auffallen, sondern sich Jahr für Jahr wiederholen und erst in der Betriebsprüfung sichtbar werden. Drei Regeln machen den Einsatz sicher.
Vibe Coding verspricht, dass jeder Software bauen kann: Man beschreibt einer KI in Alltagssprache, was ein Programm tun soll, und erhält ein fertiges Skript. Ohne Programmierkenntnisse, in Minuten statt Monaten. Für alle, die mit Steuern arbeiten, klingt das nach der Lösung eines alten Problems, denn kaum ein Bereich verarbeitet so viele strukturierte Daten mit so wenig eigener Softwareentwicklung: Buchhaltungen, Steuerabteilungen, Kanzleien, Online-Händler mit ihren Transaktionsdaten. Doch zwischen dem Versprechen und dem steuerlichen Alltag verläuft eine Trennlinie, die viele an der falschen Stelle vermuten.
Die Kurzfassung vorab. Drei Regeln machen den Einsatz sicher:
Warum genau diese drei, und warum die übliche Unterscheidung in „einfache“ und „komplexe“ Aufgaben in die Irre führt, zeigt der Blick auf eine Betriebsprüfung, die so ähnlich wirklich stattgefunden hat.
Der Begriff beschreibt eine neue Art, Software zu erstellen: Der Nutzer formuliert in normaler Sprache, was er braucht („Lies alle Transaktionsreports ein und ordne jede Zeile dem richtigen Land zu“), die KI schreibt den Programmcode. Der Nutzer versteht diesen Code in der Regel nicht, er beurteilt das Ergebnis.
Das ist keine Zukunftsmusik. In Buchhaltungen, Steuerabteilungen und Kanzleien bauen sich Mitarbeitende längst eigene Skripte und Makros: Datenimporte, Auswertungen, Plausibilitätsprüfungen. Häufig undokumentiert, ungetestet und an eine einzige Person gebunden. Diese Schatten-IT existiert, ob die Leitung davon weiß oder nicht.
Das Steuerrecht ist für Vibe Coding zugleich das dankbarste und das gefährlichste Einsatzfeld. Dankbar, weil steuerliche Daten strukturiert, regelbasiert und massenhaft anfallen, ideale Bedingungen für Automatisierung. Gefährlich, weil steuerliche Fehler eine Eigenschaft haben, die sie von den meisten anderen Softwarefehlern unterscheidet: Sie zeigen sich oft erst Jahre später, in der Betriebsprüfung, und dann rückwirkend für jeden einzelnen Zeitraum.
Die verbreitete Antwort auf die Frage, was man automatisieren darf, lautet: Einfache Aufgaben kann man sich selbst bauen, für komplexe braucht es weiterhin professionelle Software. Das klingt plausibel, greift aber zu kurz. Denn wie schwierig eine Aufgabe ist, sagt nichts darüber, wie teuer ihre Fehler werden.
Entscheidend ist eine andere Frage: Fällt ein Fehler sofort auf, oder erst Jahre später?
Fehler der ersten Sorte sind harmlos. Eine Kontrollsumme geht nicht auf, die Abweichung ist sichtbar, die Ursache wird gesucht und behoben. Solche Fehler kosten einen Nachmittag. Man kann sie hundertmal machen, sie beschädigen nichts und verbessern das Werkzeug sogar.
Fehler der zweiten Sorte bleiben unsichtbar. Ein Beispiel aus der Betriebsprüfungspraxis: Ein Skript übernimmt monatlich Daten aus einem Vorsystem in die Buchhaltung. Beim Erstellen wurde der KI gesagt, unvollständige Zeilen zu überspringen, damit das Skript nicht abbricht. Klingt vernünftig. Nur liefert das Vorsystem bei bestimmten Stornofällen genau solche Zeilen. Das Skript lässt sie seither stillschweigend weg, jeden Monat einige, ohne Fehlermeldung. Die Buchhaltung sieht sauber aus, denn was fehlt, stört keine Kontrollsumme, wenn niemand weiß, dass es fehlen könnte.
Nach drei Jahren fordert der Betriebsprüfer die Rohdaten des Vorsystems an und legt sie neben die Buchhaltung. Aus einem Programmierdetail sind systematisch unvollständige Aufzeichnungen über 36 Monate geworden, mit allem, was daran hängt: Hinzuschätzungen, Zinsen und die Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt.
Der Unterschied zum manuellen Fehler: Ein Mensch macht Fehler punktuell, ein Skript macht denselben Fehler in jeder Periode. In der Betriebsprüfung erscheint das nicht als Ausreißer, sondern als Muster. Und Muster lassen sich hochrechnen.
Auf der richtigen Seite der Trennlinie ist Vibe Coding ein Gewinn. Drei Einsatzfelder, die sich in der Praxis bewährt haben:
Datenzusammenführung mit eingebauter Kontrolle. Ein Online-Händler verkauft über Amazon in sieben Ländern. Verkäufe, Retouren und Umlagerungen stehen in den Transaktionsreports, Gebühren kommen über eine andere Schnittstelle, Auszahlungen aus den Settlement-Reports. Ein per Vibe Coding erstelltes Skript führt alles zusammen und klassifiziert jede Transaktion. Ob es korrekt arbeitet, zeigt sich sofort: Die Abstimmung gegen die tatsächlichen Auszahlungen ist die natürliche Kontrollrechnung. Geht die Überleitung auf und stimmen zwanzig von Hand geprüfte Fälle quer durch alle Fallgruppen, ist das Ergebnis belastbar.
Datenaufbereitung für die Betriebsprüfung. Prüferexporte einlesen, Auffälligkeiten gruppieren, Einzelfälle herausfiltern. Einmalige Auswertungen, deren Ergebnis ohnehin ein Fachmensch ansieht.
Sonderanalysen. Etwa: alle Fälle anzeigen, in denen Reihengeschäftskennzeichen und Lieferort nicht zusammenpassen.
Das gemeinsame Muster: Wer steuerlichen Sachverstand hat, kann den Programmcode nicht lesen, aber die Zahlen. Die fachliche Verprobung ersetzt das technische Verständnis. Genau darin liegt der Vorteil von Steuerprofis und erfahrenen Händlern gegenüber dem Laien, der sich eine App zusammenklickt.
Wichtig dabei: Eine Kontrollrechnung prüft nur, was sie prüft. Die Überleitung zur Auszahlung sichert die Vollständigkeit, nicht die umsatzsteuerliche Würdigung. Deshalb gehören Stichproben quer durch alle Fallgruppen dazu, und deshalb bleibt das Verproben Sache des Menschen mit Fachverstand. Auch eine zweite KI ersetzt diese Prüfung nicht: Wenn dasselbe oder ein ähnlich trainiertes Modell baut und prüft, teilen Ersteller und Prüfer dieselben blinden Flecken. Eine Prüfung ist so viel wert wie ihre Unabhängigkeit.
Ein Punkt wird in der Diskussion um KI und Steuern regelmäßig übersehen: Ein Skript, das steuerrelevante Daten verarbeitet, ist ein Datenverarbeitungsverfahren im Sinne der GoBD und gehört in die Verfahrensdokumentation, inhaltlich und zeitlich lückenlos, einschließlich aller Änderungen. Das gilt für das Unternehmen selbst genauso wie für die Kanzlei, die im Auftrag verarbeitet.
Das per Vibe Coding erstellte Werkzeug, das seit zwei Jahren Buchhaltungsdaten aufbereitet und nirgends dokumentiert ist, ist damit nicht nur ein operatives Risiko. Es ist eine Lücke in der Verfahrensdokumentation. Im ungünstigsten Fall diskutiert die nächste Betriebsprüfung nicht einzelne Sachverhalte, sondern die formelle Ordnungsmäßigkeit, und am Ende dieser Diskussion steht die Schätzung.
Wer Vibe Coding auf steuerrelevante Daten anwendet, sollte die Werkzeuge deshalb wie jede andere Buchführungssoftware behandeln: erfassen, beschreiben, Änderungen protokollieren.
Verbote helfen nicht, sie treiben die vorhandenen Skripte nur tiefer in den Untergrund. Was hilft, sind drei Regeln, die zusammen weniger als einen Tag Einführungsaufwand kosten, ob im Unternehmen oder in der Kanzlei:
Regel 1: Kein Werkzeug ohne definierte Kontrollrechnung. Wer nicht benennen kann, womit das Ergebnis regelmäßig verprobt wird, setzt das Werkzeug nicht auf steuerrelevante Daten an.
Regel 2: Kein Werkzeug, das nur eine Person versteht. Eine zweite Person muss die fachliche Logik erklären können: was hineingeht, was herauskommt, welche Annahmen dazwischen stecken. Den Code lesen muss sie dafür nicht.
Regel 3: Jedes Werkzeug erhält ein Prüfdatum und einen Platz in der Verfahrensdokumentation. Steuerrecht ändert sich, Skripte nicht. Zum Jahreswechsel wird geprüft, ob die fachlichen Annahmen noch zur Rechtslage passen.
Wer nur diese drei Regeln umsetzt, ist weiter als der weit überwiegende Teil des Marktes.
Vibe Coding verlagert das Erstellen von Werkzeugen tatsächlich zu den Anwendern, schneller, als vielen lieb ist. Was sich nicht verlagern lässt, ist die Verantwortung dafür, dass Ergebnisse über Jahre stimmen: bei jeder Rechtsänderung, in jeder Periode, für jede Meldung. Der Wert verschiebt sich damit vom Erzeugen zum Verproben, von der Frage „Wer erstellt die Auswertung?“ zur Frage „Wer merkt, wenn etwas nicht stimmt, bevor es das Finanzamt merkt?“
Genau nach diesem Prinzip arbeitet TAXDOO: Transaktionsdaten aus allen Verkaufskanälen werden fortlaufend zusammengeführt, umsatzsteuerlich gewürdigt und gegen die tatsächlichen Zahlungsströme verprobt, als gepflegtes System, das Rechtsänderungen nachvollzieht, statt sie zu verschlafen. Wie das für dein E-Commerce-Geschäft oder deine Mandate konkret aussieht, zeigen wir dir gern in einer Demo.
Vibe Coding bezeichnet das Erstellen von Software per Alltagssprache: Der Nutzer beschreibt einer KI, was ein Programm tun soll, die KI schreibt den Code. Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.
Ja, aber Skripte, die steuerrelevante Daten verarbeiten, gehören in die Verfahrensdokumentation nach GoBD und brauchen eine definierte Kontrollrechnung sowie eine zweite Person, die die fachliche Logik versteht.
Bei Fehlern, die nicht sofort auffallen: Ein fehlerhaftes Skript wiederholt denselben Fehler in jeder Periode. In der Betriebsprüfung erscheint das als Muster über Jahre, nicht als Einzelfall, und Muster lassen sich hochrechnen.
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