Mit Taxdoo in 2 Schritten zur USt-ID in Frankreich

Zahlreiche Online-Händler werden derzeit von Amazon aufgefordert, eine französische USt-ID zu hinterlegen. Wir zeigen, wie eine USt-ID in Frankreich mit Taxdoo in 2 Schritten beauftragt werden kann.
Dr. Moritz Lukas
Dr. Moritz Lukas
  • 3 min. Lesezeit
Mit Taxdoo in 2 Schritten zur USt-ID in Frankreich

Zahlreiche Online-Händler werden derzeit von Marktplätzen wie Amazon dazu aufgefordert, eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu hinterlegen. Wir zeigen, wie eine USt-ID in Frankreich mit Taxdoo in 2 Schritten beauftragt werden kann.

USt-ID in FR trotz fehlender Steuerpflicht?

Zur Hinterlegung einer USt-ID werden auch solche Händler aufgefordert, die bislang in Frankreich nicht umsatzsteuerpflichtig geworden sind, das heißt auch solche Händler, die die französische Lieferschwelle noch nicht überschritten haben und auch keine französischen Warenlager (etwa im Rahmen von FBA) verwenden.

Warum ist das so?

In Deutschland gilt seit diesem Jahr die sog. Marktplatzhaftung. Marktplätze wie Amazon und eBay können demnach für die Umsatzsteuer der Händler auf diesen Marktplätzen haftbar gemacht werden. In der Regel können sich die Marktplätze dagegen absichern, wenn sie nachweisen, dass jeder Händler eine gültige USt-ID hinterlegt hat.

Ab 2020 gelten vergleichbare Regelungen auch in Frankreich. Auch deutsche Online-Händler, die zwar nicht in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind, aber in Frankreich verkaufen möchten, sind von diesen Regelungen betroffen.

Muss ich der Aufforderung nachkommen?

Wird der Aufforderung zur Hinterlegung einer USt-ID nicht nachgekommen, kann eine Account-Sperrung in FR drohen. Denn die Marktplätze werden voraussichtlich nicht riskieren, für die Umsatzsteuer einzelner Händler haftbar gemacht zu werden.

In 2 Schritten zur französischen USt-ID

Mit Taxdoo könnt Ihr in 2 einfachen Schritten eine französische USt-ID beantragen:

Schritt 1

Über die Taxdoo-Website könnt Ihr in weniger als 5 Minuten die Beantragung einer französischen USt-ID in Auftrag geben.

Schritt 2

Im Anschluss fragen wir bei Euch diejenigen Informationen ab, die für eine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich erforderlich sind, und setzen den Prozess mit diesen Informationen fort. Der umsatzsteuerliche Registrierungsprozess in Frankreich dauert üblicherweise mehrere Wochen. Ist der Registrierungsprozess angestoßen, stellen wir Euch bei Bedarf eine Bescheinigung über den Start des umsatzsteuerlichen Registrierungsprozesses aus, die beim jeweiligen Marktplatz vorläufig eingereicht werden kann; damit wird bestätigt, dass Ihr Euch derzeit um eine USt-ID in Frankreich bemüht.

Wichtig: Auch wenn Ihr in Frankreich nicht steuerpflichtig seid, verpflichtet Euch eine französische USt-ID grundsätzlich zur regelmäßigen Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen in Frankreich (diese sind dann im Zweifelsfall sogenannte “Nullmeldungen”). Taxdoo kann diese vollumfänglich für Euch einreichen, sobald Eure französische USt-ID vorliegt.

Wenn ihr mehr über dieses Thema wissen wollt,

… dann bucht über diesen Link euer individuelles und kostenloses Erstgespräch mit den Umsatzsteuer-Experten von Taxdoo!

Taxdoo bezieht Transaktionsdaten direkt und automatisiert aus allen relevanten Marktplätzen und ERP-Systemen, meldet diese im Ausland und überführt sie auf Knopfdruck in die Finanzbuchhaltung, z.B. über unsere DATEV-Schnittstelle.

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