In diesem Blogpost zeigen wir euch u.a., dass einige Amazon-Vertragsbedingungen spätestens ab dem 01.01.2020 zu Verstößen gegen geltendes Umsatzsteuerrecht führen werden.
In diesem Blogpost zeigen wir euch u.a., dass einige Amazon-Vertragsbedingungen spätestens ab dem 01.01.2020 zu Verstößen gegen geltendes Umsatzsteuerrecht führen werden.
Einleitend beginnen wir aber mit einer kleinen Anekdote, welche zeigt, wie ernst – oder auch nicht – Amazon das Thema Umsatzsteuer-Compliance für Marktplatzhändler nimmt.
Kürzlich klingelte im Taxdoo-Büro das Telefon. Ein junger Mann aus München meldete sich und bekundete Interesse an unserem Webinar zu den umsatzsteuerlichen Risiken im Rahmen von Amazon Business.
Es stellte sich heraus, dass er ein Mitarbeiter von Amazon war. Ihn interessierten insbesondere die von uns angekündigten Schwachstellen der Amazon Umsatzsteuerservices. Er fragte, ob wir ihm vorab mehr erzählen könnten.
Dieser Offenbarungseid zeigt, wie hilflos Amazon teilweise beim Thema Umsatzsteuer-Compliance agiert. Kernelemente der Amazon-Umsatzsteuer-Compliance-Prozesse für Marktplatzhändler werden durch Drittanbieter aus den USA entwickelt.
Diese Amazon-Dienstleister legen – wie die folgenden Beispiele zeigen – das Umsatzsteuerrecht der EU teilweise äußerst hemdsärmlig aus.
Beispiele dazu gefällig?
Heute (3. Oktober 2019) erging ein Hinweis von Amazon an alle Händler, der folgendermaßen aussah.

Verwirrende Ankündigung von Amazon am 3. Oktober 2019 zum Thema Umsatzsteuer-Compliance
Man muss dazu wissen, dass der Umsatzsteuer-Transaktionsbericht der zentrale Bericht ist, in dem sich die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuer-Compliance befinden.
Aber was schreibt Amazon da?
Verzögerung? 3. August 2017? 14. Juni 2019? – Heute ist der 3. Oktober 2019 und am 9. Oktober werden die ersten Umsatzsteuer-Erklärungen in der EU fällig!
Das ist nur eines der Symptome, die zeigen, wie – um es noch diplomatisch auszudrücken – hemdsärmlig Amazon das Thema Umsatzsteuer-Compliance angeht.
Am Ende haltet ihr als Steuerberater oder Händler den Kopf dafür hin.
Wir bei Taxdoo bemühen uns bereits seit 2016, diese Risiken aufzudecken. Manchmal schafft Amazon Lösungen – wenn auch erst nach einigen Jahren – manchmal werden Probleme auch verschlimmbessert.
Ihr findet im Folgenden ein paar Beispiele, auf die ihr als Steuerberater oder Amazon-Händler unbedingt achten solltet.
In der Ausgabe 12/2016 der Umsatzsteuer- und Verkehr-Steuerrecht (UVR) berichteten wir erstmalig über das folgende Problem.
Kauft ein Endverbraucher in Land A bei bei Anton Meier eine Knoblauchpresse, die gerade in einem Warenlager in Land A liegt, dann kann es passieren, dass Amazon die gleiche Knoblauchpresse von Berta Müller, welche gerade in einem Warenlager in Land A liegt an den Endverbraucher versendet. Intern “verrechnet” Amazon dann den Austausch.
Wir hatten bereits in einem Fachartikel im Jahr 2016 darauf hingewiesen, dass in diesem Fall ein umsatzsteuerlich relevanter Leistungsaustausch zwischen Anton und Berta vorliegt, welchen Amazon induziert.

Ausgabe 12/2016 der UVR mit Hinweisen auf Schwachstellen in Amazons Umsatzsteuer-Logik
In dem Beispiel löste Amazon eigenmächtig eine Steuerschuld des Händlers aus, ohne den Händler darüber zu informieren.
Seit Kurzem bildet Amazon diese Transaktionen nun endlich transparent im Umsatzsteuer-Transaktionsbericht ab. Dort findet ihr ab sofort die sogenannten Commingling-Transaktionen. (Hinweis: Wir werden dazu in Kürze noch einen separaten Blogpost veröffentlichen.)
In Großbritannien gibt es bereits seit einigen Jahren eine Haftung der elektronischen Marktplätze für nicht gezahlte Umsatzsteuern. In Deutschland ist das seit diesem Jahr der Fall – Frankreich wird in Kürze nachziehen.
Das geht regelmäßig mit einem mehr oder weniger freiwilligen Informationsaustausch zwischen Amazon, eBay und Co. und den Finanzbehörden einher.
Aktuell sehen wir z.B. in Großbritannien zahlreiche sogenannte Compliance-Checks der britischen Finanzverwaltung (HMRC).

USt-Compliance Checks in Großbritannien
Händler, die auf amazon.co.uk verkaufen, müssen dabei regelmäßig belegen, ob und ggf. ab wann sie in Großbritannien steuerpflichtig sind.
Kommt bei der Prüfung heraus, dass eine Steuerpflicht besteht, aber der Händler keine Umsatzsteuer-Erklärungen in Großbritannien abgegeben hat, sperrt Amazon diesen Händler sehr schnell.
Das ist grundsätzlich auch richtig. ABER, in einigen Fällen hat Amazon diese Steuerpflichten in Großbritannien eigenmächtig ausgelöst.
Die Umsätze auf der B2B-Plattform Amazon Business steigen stark. Das belegen auch unsere Zahlen.
Unternehmen sollen hier rechtskonform und sicher verkaufen und einkaufen können. Die beiden Aspekte “rechtskonform und sicher” treffen zum Teil aber nicht auf den Verkäufer zu.
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen – sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen – zeigt sich wieder die 80:20-Mentalität von Amazon bzw. dessen Dienstleister.
Warum?
Hier die Originalauszüge aus den Amazon-AGB, welche spätestens ab dem 01.01.2020 zu Verstößen gegen geltendes Umsatzsteuerrecht führen werden.

Amazon-AGB welche spätestens ab 2020 gegen geltendes Umsatzsteuerrecht verstoßen
Man muss dazu wissen, dass nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung ohne das Vorliegen einer gültigen UStID-Nr. des Empfängers eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung als steuerpflichtig zu behandeln ist.
Das lässt sich bis zum Ende dieses Jahres grds. noch abwehren. Allerdings ist dieser Kampf aufwändig und kostenintensiv – und ab dem kommenden Jahr verloren.
Warum?
Ab 2020 greifen EU-weit die sogenannten Quick Fixes. Demnach müssen grenzüberschreitende Lieferungen in der EU an andere Unternehmen zwingend steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Abnehmer zum Zeitpunkt der Lieferung keine gültige UStID-Nr. vorweisen konnte.
Mehr zu diesem wichtigen Thema, was auch eure Verbringungen im Rahmen des Fulfillment by Amazon (FbA) betreffen wird, könnt ihr hier nachlesen.
Seit vielen Jahren bietet Amazon in Kooperation mit großen Steuerberatungsgesellschaften und anderen Dienstleistern die Abgabe von Umsatzsteuer-Erklärungen im EU-Ausland an.
Viele unserer Neukunden berichten uns regelmäßig, warum sie diese Services nicht mehr nutzen bzw. das nie funktioniert hat – hier die spannendsten Auszüge.
Man könnte diese Aufzählung noch viel weiter fortführen – aber wir haben Besseres zu tun.
Bei Taxdoo arbeiten Umsatzsteuer- und Technologie-Experten eng zusammen, um einen der wichtigsten Kernprozesse in jedem E-Commerce-Unternehmen – die Umsatzsteuer-Compliance – auf höchstem rechtlichen und technischen Niveau sicher und effizient abzubilden
Unser cloudbasierter Service hilft Online-Händern aller Größenklassen – vom E-Commerce-Anfänger bis hin zu den größten Konsumgüterproduzenten der Welt – Risiken und Kosten signifikant zu senken.

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