Im Dezember 2022 hat die spanische Regierung eine temporäre Steuersatzsenkung für bestimmte Warengruppen bekannt gegeben. Nachfolgend erläutern wir Euch kurz, welche Waren hiervon betroffen sind und was im Onlinehandel beachtet werden muss.
Für das erste Halbjahr 2023 wurde der Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch oder Eier von 4% auf 0% reduziert. Mit dieser Maßnahme möchte die spanische Regierung die Auswirkungen der Inflation abmildern.
Über die Grundnahrungsmittel hinaus wird der Mehrwertsteuersatz auf weitere Lebensmittel, zum Beispiel Olivenöl oder Pasta, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 von 10% auf 5% reduziert.
Falls Ihr über grenzüberschreitende Fernverkäufe an Endverbraucher nach Spanien oder im Rahmen von nationalen Umsätzen innerhalb Spaniens eine der genannten Warengruppen liefert, hat dies Auswirkungen auf Eure Prozesse in der Finanzbuchhaltung. Daher solltet Ihr folgende Punkte prüfen:
Hinweis: Im Onlinehandel dürften die meisten Steuerpflichtigen lokale Meldungen in Spanien quartalsweise abgeben. Sollte dies bei Euch der Fall sein, wäre aktuell keine Korrektur einer steuerlichen Meldung notwendig, da diese für den Monat Januar noch nicht eingereicht worden ist.
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