Generative KI bzw. Tax-Technology im Allgemeinen sind aus der Steuerwelt nicht mehr wegzudenken. Was aber, wenn diese Technologien zur Steuerhinterziehung führen? Dabei stellen sich zwei Fragen: Wer haftet? Braucht TaxTech Mindeststandards?
Wer hält am Ende den Kopf dafür hin, wenn es mittels TaxTech bzw. generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zur Steuerhinterziehung kommt? Dieser Frage sind der bekannte und renommierte Steuerstrafrechtler Dr. Markus Wollweber und ich in der aktuellen Ausgabe der DStR – basierend auf den öffentlichen Informationen zum Fall ExpressSteuer von Business Insider Deutschland – nachgegangen.

Bei dieser Fragestellung lässt sich in der Steuerwelt die aktuelle Unsicherheit derzeit förmlich mit den Händen greifen, weil es nie einen wirklichen öffentlichen Diskurs zum Einsatz von Technologie bei sogenannten Vorbehaltstätigkeiten – Tätigkeiten, die in Deutschland nur Steuerberater ausführen dürfen – siehe u.a. § 5 StBGG – gab.
Dennoch wird uns diese zentrale Frage in Zukunft immer häufiger begegnen, wenn wir es mit der Automatisierung und dem vermehrten Einsatz generativer KI in den Steuerabteilungen und Steuerkanzleien ernst meinen. Daher sollten wir die aktuellen Fälle nutzen. Nicht, um mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern um über die grundlegenden Fragen zu diskutieren – z.B. über Mindeststandards für die TaxTech-Branche.
Dabei müssen wir uns eine Tatsache vor Augen führen, die etwas mit einer geometrischen Form zu tun hat: dem Dreieck!
Nicht selten sehen wir uns in dem oben genannten Zusammenhang mit einem komplexen Dreieck aus: Anwender, Steuerkanzlei & Technologieanbieter konfrontiert. In diesem Dreieck sind zudem die Informationen selten gleich verteilt, sodass derartige Unfälle vorprogrammiert sind.

Quelle: Taxdoo
Der Artikel soll daher der Anfang und die Basis für eine Diskussion sein, die wir unbedingt führen müssen, wenn wir zunehmend mehr Prozesse der Steuerfindung in die Hände von Technologie bzw. generativer KI legen wollen und müssen.
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