Der Fall bewegt die TaxTech-Welt: Steuerhinterziehung mittels Technologie? Was ist im Fall ExpressSteuer aktuell bekannt und wie lässt sich das an der Schnittstelle von Steuern & Technologie einordnen?
Eines vorweg: Die Aufgabe dieses Blogs ist es nicht, Werturteile über andere Unternehmen in der TaxTech-Welt abzugeben. Der Anspruch dieses Blogs ist es, Themen und Trends in der Welt der Steuern und der Technologie (TaxTech) so früh wie möglich aufzugreifen und ihnen eine Plattform zu geben. Daher müssen wir an dieser Stelle über ExpressSteuer, § 370 AO (Steuerhinterziehung) und TaxTech sprechen.
Beginnen wir aber mit dem, was derzeit öffentlich bekannt ist.
Am 29.01.2024 veröffentlichte die Gründerszene, was bislang nur wenigen Insidern in der TaxTech-Welt zu Ohren gekommen war: Die Steuerfahndung hatte Mitarbeiter der mittlerweile insolventen ExpressSteuer-Firmengruppe als Zeugen in möglichen Fällen der Steuerhinterziehung befragt.
Bei ExpressSteuer handelt(e) es sich um einen von vier Anbietern, die den Markt der Einkommensteuererklärung für Privatpersonen weitgehend unter sich aufteilen. Der bekannteste und größte Anbieter ist Taxfix.

Quelle: Gründerszene vom 29.01.2024
Warum taucht in diesem Artikel nun die Steuerfahndung auf, die immer dann ermittelt, wenn der begründete Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt – insbesondere im Zusammenhang mit einem TaxTech-Anbieter?
Schauen wir uns alles Schritt für Schritt an.
Das, was TaxTech-Unternehmen auszeichnet, ist, dass sie automatisiert Daten für steuerliche Zwecke beziehen, strukturieren und bewerten.
Das ist mal mehr, mal weniger komplex. Schauen wir uns aber die konkreten Fälle an, die in dem Artikel der Gründerszene vom 29.01.2024 erwähnt werden: u.a. haushaltsnahe Dienstleistungen.
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in privaten Haushalten hat der Gesetzgeber vor Jahren die Möglichkeit geschaffen, dass bestimmte Dienstleistungen, die private Haushalte beziehen, die Einkommensteuer unmittelbar ermäßigen (§ 35a EStG).
Das Problem bei der automatisierten steuerlichen Bewertung ist.
Das lässt sich in der Praxis allerdings nur sehr schwer automatisieren. Warum?
Ich würde behaupten, dass es in 50 Prozent der Fälle für diese Dienstleistungen keine oder zumindest keine ordnungsgemäße Rechnung gibt. Liegt eine Rechnung vor, ist das nicht selten eine handgeschriebene Quittung, deren Inhalt sich selbst mit der besten OCR-Software nicht in strukturierte Daten überführen lässt.
Dabei muss man sich zusätzlich vor Augen führen: Der Markt der privaten Einkommensteuer-Apps ist brutal kompetitiv. Jedes Jahr müssen die Anbieter mit riesigen Werbebudgets darum kämpfen, dass Studenten, Arbeitnehmer, Rentner, … wieder zu ihnen zurückkommen, damit sie am Ende mit 15, 20, … Prozent Provision an der Einkommensteuererstattung verdienen.
Die Redakteure der Gründerszene haben mit Unternehmensinsidern gesprochen und dargelegt, wie ExpressSteuer in diesem Fall vorgegangen sein soll und warum das wiederum die Steuerfahndung auf den Plan gerufen haben kann.
Das Problem ist nur: Eine solche Pauschale gibt es im Steuerrecht nicht. Zudem dürften in einigen Fällen die tatsächlichen Werte unter den Pauschalen gelegen haben, sodass dem Gründerszene-Artikel nach zu Unrecht zu viel Einkommensteuer erstattet wurde, was wiederum ein Tatbestand der Steuerhinterziehung sein kann (§ 370 AO)
Wer dann das eigene Werbeversprechen: 5 Minuten Arbeit und 1.000 Euro Steuern zurück durch sperrige Abfragen und nachgelagerte Prüfungen untergräbt, verliert in diesem brutalen Wettbewerb. Investorengelder sind zudem im Markt für Endverbraucher nicht selten mit dem Versprechen verbunden, möglichst schnell einen möglichst großen Marktanteil zu gewinnen.
Wer am Ende des Tages hier letztendlich in der Verantwortung steht, lässt sich nicht pauschal sagen. Soweit aus dem Artikel der Gründerszene bekannt ist, wurden Mitarbeiter von ExpressSteuer durch die Steuerfahndung zunächst als Zeugen befragt. Ich habe dazu – basierend auf dem o.g. Artikel – zwei Steuerstrafrecht-Experten um ihre Enschätzung gebeten. Deren Antworten seht ihr hier.

Im Steuerrecht gibt es kein 80:20, auch wenn man sich das manchmal wünschen würde. Solange es die von vielen geforderten (erhöhten) Pauschalen im Einkommensteuerrecht nicht gibt, müssen wir mit dem regulatorischen Rahmen leben, den es eben gibt. Die Finanzverwaltung muss nach § 85 AO sicherstellen, dass sich jeder daran hält. Auch das ist ein Aspekt der Steuergerechtigkeit.
Meine persönliche Meinung zu diesem Fall lässt sich wie folgt zusammenfassen.
Um hier den Kreis zum Eingangsstatement dieses Blogposts zu schließen, habe ich mich entschlossen, dem Thema Steuerhinterziehung & TaxTech u.a. auf dem Taxdoo Innovation Summit am 13.06.2024 zusammen mit einem renommierten Strafrechtler – über die Diskussion auf LinkedIn hinaus – eine Bühne zu geben, denn Tabus sind dazu da, um gebrochen zu werden, darüber zu sprechen und daraus zu lernen.
In diesem Sinne freue ich mich auf den Austausch.
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Was ist nicht begreife ist, warum Investoren das Konzept von ExpressSteuer nicht vorher von einem Steuerexperten prüfen lassen, bevor sie Millionen investieren. Der hätte sie auf das beschriebene Problem mit den haushaltsnahen Dienstleistungen frühzeitig hingewiesen.
Moin Oliver,
da habe ich natürlich ein paar Einblicke ;)
Ein Investor prüft nicht die gesamte Steuerlogik im Rahmen der Due Diligence. Die befragen vielleicht ein paar Leute bei den Big4:"Ergibt ExpressSteuer aus Eurer Sicht?" Wenn dann ein Ja kommt, setzt man da den Haken.
Daher müssen wir über Mindeststandards in der TaxTech-Branche sprechen, denn – ohne zu unken – war das nicht der erste und sicher nicht der letzte Fall.
Liebe Grüße
Roger