Reverse-Charge leicht gemacht & so geht’s mit § 13b UStG!

1 min Lesezeit | 25.07.2025

Schon mal auf einer Rechnung „Reverse Charge“ oder „§ 13b UStG“ gelesen?

Dann heißt das: Nicht der Dienstleister zahlt die Umsatzsteuer, sondern du als Leistungsempfänger. Das nennt man Reverse-Charge-Verfahren – und das ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt.

Wann gilt das?

Zum Beispiel bei Rechnungen von Anbietern im Ausland wie: Google, Meta, Zoom, Shopify.

Wie erkennst du das?

Achte auf Hinweise wie:

  • „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.“
  • „Reverse-Charge-Verfahren § 13b UStG“
  • „Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.“

Was musst du tun?

In unserer Software wählst du beim Erfassen der Ausgabe einfach den passenden Umsatzsteuer-Typ „§ 13b“ aus. So wird die Buchung korrekt markiert und alles ist sauber dokumentiert.

So sieht das aus:

Fragen dazu?

Melde dich jederzeit bei uns unter info@taxdoo-accounting.de – wir helfen dir gerne weiter!

Verfasse einen Kommentar

Good to know: Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.
No Bullshit – Bitte halte dich an unsere Kommentarrichtlinien.

* Pflichtfelder

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Einmal kostenlos Anmelden.
Immer up to date bleiben.

Ob Buchhaltung oder internationaler E-Commerce – mit unserem Newsletter bleibst du immer auf dem Laufenden und verpasst nichts mehr!

taxdoo_people_woman_smiling_blue_v4