Plattform-Meldepflichten: Endlich gleiche Rechte und Pflichten für EU- und China-Onlinehändler? Was meldet dein Steuerberater an das Finanzamt?

Roger-Gothmann
Dr. Roger Gothmann 4 min Lesezeit | 21.10.2025
Einleitung

In diesem Artikel erkläre ich dir, warum du als Onlinehändler unbedingt verstehen musst, weshalb deine Erlösdaten von der Buchhaltung und deinen Controllingtools, wie z.B. Sellerboard, abweichen.

Wenn du heute im E-Commerce aktiv bist, dann spürst du: Die Spielregeln verändern sich – nicht nur in Europa, sondern weltweit. In der EU mit der DAC7 Richtlinie hast du bereits seit 2023 eine Meldepflicht. Nun zieht auch die Volksrepublik China kräftig nach. Und das bedeutet: Geschäftsmodelle mit China-Bezug oder internationale Plattformstrukturen dürfen nicht mehr unter dem Radar laufen.

Ich möchte dir hier erklären, warum das relevant ist, wie du als EU-Akteur betroffen bist – und was du jetzt tun solltest, damit du nicht ins Hintertreffen gerätst, sondern gestärkt daraus hervorgehst.

1 | EU-Perspektive: DAC7 – Transparenzdruck steigt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die DAC7-Richtlinie in der EU für Plattformbetreiber, die sogenannte „relevante Aktivitäten“ (z. B. Verkauf von Waren, persönliche Dienstleistungen, Vermietung) abbilden.
Was heißt das konkret für dich?

  • Wenn du eine Plattform betreibst, musst du Daten über deine Verkäufer sammeln und prüfen: Name, Steuer-/Identifikationsnummer, Umsätze etc.
  • Behörden tauschen diese Daten EU-weit aus – sodass Steuerpflichten von Verkäufern künftig effizienter überwacht werden können.
  • Bist du Händler auf einer Plattform? Dann heißt das: Deine Daten sind nicht mehr außerhalb des Melderasters – Plattformbetreiber melden aktiv.

Auf unserem TAXDOO Blog haben wir bereits über die Reformen zur Plattform-Transparenz gesprochen – heute gilt: Eine saubere Daten- und Prozesslandschaft ist nicht mehr optional – sie ist Pflicht.


2 | Warum viele China-Händler bislang vergleichsweise besser dastanden

Nun ein zentraler Punkt: Zahlreiche Händler mit Sitz oder Beteiligung in China oder über chinesische Plattformen hatten über Jahre hinweg einen Wettbewerbsvorteil – steuerlich gesehen. Warum?

  • Plattformmeldepflichten und Steuer-Daten-Reporting in China waren bislang weniger stringent oder wurden weniger systematisch durchgesetzt im Vergleich zur EU.
  • Modelle mit China-Bezug – z. B. chinesische Verkäufer, chinesische Plattformen oder Cross-Border-E-Commerce mit chinesischer Beteiligung – wurden oft nicht im selben Melderahmen erfasst wie EU-Händler.
  • Für EU-Händler bedeutete das: Während ihr euch um Compliance, Daten-Verifikation und Meldfristen kümmern musstet, existierte eine Art Grauzone für andere Modelle.

Das heißt im Klartext: Als EU-Händler warst du in gewisser Weise „im Licht“, während andere noch im Schatten operieren konnten.


3 | China zieht nach – das Ende der Grauzone

Jetzt kommt Bewegung ins Spiel: In China haben die Behörden mit der Order No. 810 (Provisions on the Submission of Tax-Related Information by Internet Platform Enterprises) ein neues Reporting-Regime eingeführt. Laut einem Artikel bei Wortfilter:

  • Plattformbetreiber mit China-Bezug (auch ausländische) müssen künftig Daten über Anbieter und Umsätze melden (siehe „Wie die neuen Steuerregeln Chinas Amazon-Seller nervös machen“). (wortfilter.de)
  • Eine weitere Wortfilter-Analyse: „China Händler Steuerhinterziehung: China legt die eigenen Seller an die kurze Leine“ zeigt auf, wie Plattformen wie Amazon & Co. künftig Handelspartner und deren Daten melden müssen. (wortfilter.de)

Für dich als EU-Händler heißt das: Die bisherige relative Schwelle („unter dem Radar“) für China-Modelle wird kleiner. Das Umfeld wird transparenter und du solltest nicht überrascht sein, wenn Wettbewerber mit China-Bezug plötzlich stärker reguliert werden.


4 | Was du jetzt tun solltest

Ich sage es direkt: Wer jetzt handelt, macht das Thema zur Chance – wer wartet, riskiert Rückstand. Aus meiner früheren Erfahrung als Betriebsprüfer weiß ich: Wer erst reagiert, wenn der Prüfer schon vor der Tür steht, ist oft zu spät.

4.1 | Für Händler auf Plattformen

  • Prüfe deine Verkaufsstruktur: Über welche Plattformen verkaufst du? Gibt es China-Bezug?
  • Stelle sicher, dass deine Verkäuferdaten korrekt sind – Name, Steuer-/Identifikationsnummer, Umsatzangaben – weil Plattformbetreiber diese melden müssen.
  • Dokumentiere sauber deine Umsätze und Vertriebs- bzw. Geschäftsmodelle – Inkonsistenzen können schnell ein Prüfungsrisiko werden.

4.2 | Für Plattformbetreiber

  • Technologie & Compliance-Automatisierung: Als Betreiber einer Plattform bist du direkt gefordert, Datenverifizierung und Meldeprozesse aufzusetzen – z. B. Identität der Anbieter, Plattform-Domain, Umsatzdaten, Schnittstellen zur Steuerbehörde.
  • Stelle sicher, dass deine Daten-Prozesse EU- und China-konform sind – wenn du chinesische Verkäufer oder chinesischen Marktbezug hast, gilt: beide Regime im Blick behalten.

Entwickle Monitoring-KPI’s: Anzahl nicht gemeldeter Anbieter, Fristversäumnisse, Datenabweichungen – aus meiner Prüfungspraxis sind solche Indikatoren entscheidend.


5 | Was meldet dein Steuerberater an das Finanzamt?

Als EU-Händler bist du bereits im Pflicht-Regime gestartet – mit klaren Vorgaben durch DAC7. Während viele China-bezogene Modelle gerade erst in die regulatorische Phase eintreten, hast du die Möglichkeit, dich proaktiv aufzustellen. Wenn du jetzt Daten- und Prozessqualität stärkst, Compliance-Standards einhältst und strategisch handelst, kannst du dich klar vom Wettbewerb abheben.

Mein Appell: Mach dieses Thema nicht zur Pflicht-Bremse, sondern zum Chefthema. Hier die mit Abstand drei wichtigsten Punkte.

  1. Stelle sicher, dass deine Stammdaten auf den Marktplätzen aktuell sind.
  2. Stelle sicher, dass dein Steuerberater auch wirklich alle Umsätze über Amazon, eBay, Zalando, … an das Finanzamt gemeldet hat.
  3. Wenn du Abweichungen zwischen den Umsätzen in der Buchhaltung und deinen Analysetools hast, musst DU das aufklären können. Du übernimmst dafür die Verantwortung.

… oder wie Steuerberater und Buchhaltungsexperte Stefan Gostomzik es sagt:

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