Mit dem OSS nie wieder lokale Meldungen abgeben? Österreich sieht das aktuell anders. Was ist zu tun?
In den vergangenen Tagen hat sich das Finanzamt in Österreich bei vielen deutschen Onlinehändlern gemeldet und diese zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Österreich aufgefordert.
Ein Großteil dieser Händler ist jedoch für den One-Stop-Shop (OSS) registriert und dachte, dass die Zeiten, in denen sie Erklärungen nach Österreich schicken mussten, seit dem 1. Juli 2021 vorbei seien.
Schauen wir uns das Ganze aber der Reihe nach an.
Wer seine Produkte über Amazon, Shopify oder jeden anderen Kanal nach Österreich verkauft, wird auch in der Alpenrepublik sehr schnell umsatzsteuerpflichtig.
Seit dem 1. Juli 2021 genügen grenzüberschreitende Umsätze in Höhe von 10.000 Euro netto innerhalb der Europäischen Union (EU), um mit dem ersten Cent darüber im jeweiligen Bestimmungsland steuerpflichtig zu werden.
Das ist seit dem Inkrafttreten des sogenannten Umsatzsteuer E-Commerce Paketes zum 1. Juli 2021 einfacher geworden. Zumindest sogenannte Fernverkäufe muss man nicht mehr zwingend über lokale Registrierungen im EU-Ausland melden.
Dafür gibt es seit Mitte 2021 den sogenannten One-Stop-Shop. Ihr gelangt hier zu unserem umfassenden OSS-Leitfaden. Dort erklären wir auch nochmals, was Fernverkäufe sind.

Händler können Umsätze aus Fernverkäufen in die EU im Sitzstaat über den OSS deklarieren.
Viele Händler, die in Österreich steuerpflichtig sind, haben sich daher zum 1. Juli 2021 in Österreich deregistriert. Sie haben also ihre österreichische Steuernummer löschen lassen und melden ihre Umsätze in Österreich seitdem über den OSS – in Deutschland.
Das ging ein paar Monate gut. Jetzt meldet sich das Finanzamt aus Österreich.
Das Schreiben, das viele Händler aktuell erhalten, dürfte so – oder so ähnlich – aussehen. Darin werden Händler aufgefordert, Ihr Umsatzsteuer-Voranmeldung über FinanzOnline an das Finanzamt in Österreich zu übermitteln.

Schreiben des Finanzamtes in Österreich an deutsche Händler.
Händler, die aus Deutschland oder anderen EU-Staaten ihre Produkte nach Österreich an Endverbraucher versenden, können zunächst tief durchatmen.
Was sollte man jetzt idealerweise tun?
Nichts zu tun, wäre in diesem Fall nicht unbedingt die beste Lösung – auch wenn Ihr Recht habt.
Ein kurzer Anruf beim Service Center sollte der bessere Weg sein. Teilt dann (nochmals) mit, dass Ihr Eure Umsätze bereits über den (deutschen) OSS erklärt.
Die Kontaktdaten findet Ihr über diesen Link – oder im folgenden Kasten.
Telefonnummer Service Center: +43 50 233 233
Hinweis: Habt am besten auch gleich Eure (gelöschte) österreichische Steuernummer zur Hand. Diese findet Ihr oben rechts im Schreiben.
Eine Bitte von unserer Seite: Seid bitte höflich, wenn Ihr dort anruft – auch wenn dieser Fehler nervt. Aber Fehler passieren nun mal und das Finanzamt in Österreich hat sich in der Vergangenheit regelmäßig als sehr kooperativ und zuvorkommend erwiesen.
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