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OSS CSV-Import steht seit Dezember 2021 zur Verfügung. Was bedeutet das für die OSS-Meldung Q4/2021?

In einigen Tagen steht die zweite OSS-Meldung an. Nach dem Desaster Ende Oktober mit der ersten OSS-Meldung hoffen viele von Euch nun auf einen reibungslosen csv-Import im Portal “Mein Bop” des BZSt. Wird das tatsächlich so kommen – und wie sieht es bei unserem Partner der DATEV aus?
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 5 min. Lesezeit
OSS CSV-Import steht seit Dezember 2021 zur Verfügung. Was bedeutet das für die OSS-Meldung Q4/2021?

Viele von Euch haben Ende Oktober stundenlang ihre Fernverkäufe in einem mühseligen Prozess händisch in das Portal Mein Bop des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingetippt. Sehnlichst haben daher alle auf die Spezifikationen für den OSS CSV-Import seitens des BZSt gewartet. Als verfrühtes Weihnachtsgeschenk hat das BZSt Anfang Dezember die entsprechenden Spezifikationen für den CSV-Import bereitgestellt (wir berichteten). 

So weit, so gut. Diese Nachricht hat für zehntausende Onlinehändler und deren Steuerberater erstmal für Aufatmen gesorgt.

Nun stellt sich die Frage, wie die Abgabe der Meldung für Q4/2021, welche am 31. Januar 2022 fällig wird, erfolgen kann: wiederholt manuell oder doch endlich automatisch bzw. via Upload?

Bringen wir aber zunächst etwas Licht ins Dunkel, denn aktuell erscheint die Informationslage noch recht unübersichtlich. So gibt es derzeit die Diskussion, inwieweit das BZSt den OSS-Upload finalisiert bzw. freigegeben hat.

Gibt es eine offizielle Schnittstellenbeschreibung für den OSS-Upload, oder nicht?

Wer unseren Blog aufmerksam verfolgt, hat Anfang Dezember gelesen, dass das BZSt erstmalig die Spezifikationen für die OSS CSV-Datei im Portal Mein Bop veröffentlicht hat. 

Viele Kanzleien fragen sich z.B. aufgrund des kürzlich veröffentlichten Hinweises – siehe nachfolgender Screenshot – inwieweit sie bis Ende Januar 2022 mit einer Lösung der DATEV für die OSS-Meldungen Q4/2021 rechnen können.

Kommunikation der DATEV im Hinblick auf die Bereitstellung der Importfunktionalität der Rechnungswesen-Programme.

Hier scheint bislang der Hase begraben zu sein: “noch immer keine umfassende Beschreibung der Importdatei”? Wir schauen uns das einmal Stück für Stück an.

Keine umfassende Datenstruktur für die OSS-Import-Datei seitens des BZSt?

Im Hilfebereich des Portals Mein Bop findet Ihr unter “Import von Umsätzen in die Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab dem dritten Quartal 2021“ eine konkrete Anleitung zur OSS Importfunktionalität. 

Unter dem Punkt “Eigenständiges Erstellen von CSV-Dateien” finden sich dann auch die konkreten Anforderungen an die zu importierende CSV-Datei. Ihr seht im untenstehenden beispielhaften Screenshot, dass der Aufbau der CSV-Datei mit all seinen technischen und strukturellen Anforderungen beschrieben wird. Details hierzu findet Ihr auch hier.

Auszug der Spezifikationen für die Datenstruktur der OSS CSV-Datei des BZSt.

Die Datenstruktur liegt nun also endlich vor!

Und die Importfunktionalität hat auch die ersten Tests bestanden. Dazu aber später mehr.

Wie sieht es mit der Haftung aus, welche das BZSt scheinbar vollkommen von sich weist?

Standardmäßige Haftungshinweise des BZSt hindern nicht an Nutzung der OSS-Importfunktion!

So viel schon mal vorab: Auch bei den Haftungshinweisen des BZSt könnt Ihr aufatmen. 

Ja, es ist richtig, dass sich unter dem Abschnitt Wichtige Hinweise im Benutzerleitfaden zur Importfunktion der OSS-Meldung ein Haftungshinweis des BZSt befindet, wonach das BZSt keine Haftung für eventuell sich ergebende fehlerhafte Ergebnisse oder Datenverluste aufgrund des beispielhaft beschriebenen Importmechanismus übernimmt.

Es gibt aber auch keinen Verweis des BZSt darauf, dass dieser Haftungshinweis mit einem beispielhaft beschriebenen Importmechanismus im Zusammenhang steht (siehe untenstehendes Bild). 

Hinweis des BZSt hinsichtlich der Importfunktionalität für die OSS-Meldung.

Vielmehr handelt es sich bei diesem wichtigen Hinweis um einen Hinweis, der an vielen Stellen im Portal Mein Bop des BZSt zu finden ist. Beispielsweise gibt es einen analogen Hinweis auch für die Importfunktion der Import-One-Stop-Shop CSV-Datei, die bereits seit einigen Monaten im Einsatz ist. Zum Vergleich haben wir Euch den Hinweis der IOSS CSV-Datei auch unten eingefügt.

Hinweis des BZSt hinsichtlich der Importfunktionalität für die IOSS-Meldung.

Im Hinblick auf den Haftungshinweis können wir also auch Entwarnung geben. Der Hinweis für die OSS CSV-Datei entspricht den standardmäßigen Hinweisen des BZSt. Dies ist also aus unserer Sicht kein Grund, warum die Importfunktionalität für die CSV-Datei noch nicht genutzt werden kann.

Unser Fazit: OSS CSV-Datei kann seit Anfang Dezember programmiert und genutzt werden

Es liegen nun alle Spezifikationen seitens des BZSt vor, die notwendig sind, damit basierend auf einer entsprechenden Datengrundlage eine OSS CSV-Datei programmiert werden kann.

Die gute Nachricht ist, dass das BZSt dies sogar deutlich im Portal Mein Bop mit dem folgenden Hinweis bestätigt.

BZSt bestätigt im Portal “Mein Bop” die Möglichkeit des CSV-Imports.

Wir scheuen natürlich keine Mühen für Euch und haben dies auch direkt getestet. Wir haben eine Taxdoo OSS CSV-Datei im Portal Mein Bop importiert.  Die Datei konnte erfolgreich hochgeladen werden und die Umsätze werden anschließend im Portal Mein Bop angezeigt – wie Ihr hier sehen könnt.

Ansicht im Portal “Mein Bop” nach erfolgreichem Import einer OSS CSV-Datei.

Abstimmung mit der DATEV: OSS-Lösung liegt in Kürze vor – Versprochen!

Das Thema OSS bzw. alle damit verbundenen Prozesse in der Umsatzsteuer-Compliance und der Buchhaltung sind komplex. Wir sollten daher zusammen – Kanzleien, DATEV und wir – diese Herausforderung meistern, indem wir an einem Strang ziehen.

Wir standen daher sogar am vergangenen Wochenende (Respekt!) mit den Verantwortlichen der DATEV im Austausch und können Euch mitteilen, dass die DATEV rechtzeitig einen CSV-Export für die Meldung Q4/2021 bereitstellen wird.

Taxdoo unterstützt alle Kanzleien und bietet OSS CSV-Datei

Unser Live-Test im Portal Mein Bop zeigt: Der Import der OSS CSV-Datei funktioniert. Unsere OSS CSV-Datei ist basierend auf den Vorgaben des BZSt konzeptioniert, umgesetzt und getestet.

Mit Taxdoo könnt Ihr auch als DATEV-Nutzer Eure OSS-Meldung ohne einen manuellen Aufwand innerhalb weniger Minuten im Portal Mein Bop importieren – oder Ihr nutzt unsere DATEV-Schnittstelle und übermittelt darüber Eure OSS-Umsätze, bzw. die Eurer Mandanten. Das hat sogar den Vorteil, dass die Buchhaltung und die OSS-Meldungen aufeinander abgestimmt sind.

Hinweis: Damit Ihr Euren OSS-Export rechtzeitig bis zum 31. Januar zum Import im Portal “Mein Bop” erhaltet, müsst Ihr unser Basispaket und das OSS-Add-On bis zum 24. Januar gebucht haben. Bis zu diesem Datum müsst Ihr ebenfalls Eure Verkaufskanäle an uns angeschlossen haben.

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