Eure One-Stop-Shop-Erfahrungen der letzten Wochen
Dieser Artikel soll vor den Sommerferien den Abschluss der bisherigen OSS-Serie bilden. Eigentlich ist (fast) alles gesagt und ihr findet im Taxdoo-Blog wirklich alles zum OSS, was ihr als Onlinehändler oder Steuerberater braucht.
Das reicht von:
- Wie zahlt man OSS-Verspätungszuschläge rechtssicher?
- Wie erfasst man OSS-Transaktionen und -Meldungen in der Buchhaltung?
- Warum muss man sich trotz OSS weiterhin mit dem Steuer- und Verfahrensrecht von 27 Nationalstaaten auseinandersetzen und mit denen direkt kommunizieren?
Zu diesen Artikeln gingen in den vergangenen Wochen zahlreiche Kommentare von Händlern und Steuerberatern ein. Zwei davon möchte ich hervorheben, damit wir gemeinsam wie damals Faust zu Mephistoles – als sich dieser als Pudel getarnt in seine ursprüngliche Gestalt zurückverwandelte – sagen können: Das ist also des Pudels Kern!
Des Pudels Kern: Der One-Stop-Shop ist nur ein Briefkasten.
Das ist die wichtigste Erkenntnis: Der OSS ist nur ein schnöder Briefkasten! Wie bei jedem Briefkasten gilt: Am Ende kommuniziert man direkt mit dem Absender. Man muss dessen Sprache, dessen Regeln und seine Anliegen verstehen können. Bei all dem hilft der OSS also nicht.
Auf der Gegenseite befindet sich demnach nicht das Bundeszentralamt für Steuern als euer Ansprechpartner, sondern Spanien, Frankreich (außer Monaco), Italien, Rumänien, Estland, Tschechien, …
Besser bringt es hier ein Händler auf den Punkt.
Wir haben von Spanien für jedes einzelne Quartal diese Säumniszuschläge erhalten. Bisher bis Q3 2022. Wir haben jedes Mal fristgerecht bezahlt (nach deutschem Recht). Die Tatsache, dass die das drei Jahre haben auflaufen lassen (…) hat mehr als ein Geschmäckle. Wir sind in einem sehr wettbewerbsintensiven Markt mit weniger als zwölf Prozent Bruttomarge und weniger als 0,5 Prozent Gewinn vor Steuern tätig. Für uns ist das eine Vollkatastrophe. Wie kann es denn sein, dass es ein OSS-Verfahren gibt, um sich nicht mit 27 Nationalstaaten in deren Sprachen auseinandersetzen zu müssen, um es dann ad absurdum zu führen, mit Regelungen, welche nicht einheitlich sind? Ich hatte mich sowohl an das Bundeszentralamt als auch an das Wirtschaftsministerium gewandt, weil ich der Meinung bin, nichts falsch gemacht zu haben. Keinerlei Antwort. Wie könnte man hier denn Rechtskonformität innerhalb der EU wieder herstellen?
Die Antwort auf seine letzte Frage lautet: vorerst gar nicht! Selbst im Rahmen der geplanten nächsten Umsatzsteuerreform – ViDA – ist es nicht vorgesehen, dass für die OSS-Meldungen ausschließlich die Regeln des Sitzstaates gelten.
OSS alleine reicht nicht. Sucht euch kompetente Partner!
Der zweite Kommentar, den ich hier vorstellen will, könnte im Marketingsprech auch als Call-to-Action (CTA) durchgehen.
Es ist immer schön zu lesen, wenn man Unternehmen eine so große Last von den Schultern nehmen kann. Und machen wir uns nichts vor: Steuern können einem den Schlaf rauben.
Hier ging es darum, dass sehr viele Onlinehändler anhand der Briefe der spanischen Finanzverwaltung nicht verstanden hatten, wie sie die Verspätungszuschläge zahlen sollten, um nicht aus dem OSS ausgeschlossen zu werden.
Ich bin unendlich dankbar für diese Info! Wir hatten zum Glück diese Receipt Nummer im Brief (unter der Überschrift Document Identification in der zweiten Zeile) und es hat nun endlich geklappt, sodass wir IBAN und ID erhalten haben und die ES-OSS-Nachzahlung zahlen konnten! Halleluhjaahhh .. und ja, die EU Tax Regulierung muss einfacher werden und den Händler nicht das Leben schwer machen!
Wir können also warten, bis die EU-Kommission diese Probleme behebt, oder wir gehen sie gemeinsam an.
Auf dem Taxdoo Innovation Summit 2024 haben wir daher vor über 100 E-Commerce-Steuerkanzleien und der Presse unsere Ambition hervorgehoben.
Wir wollen gemeinsam mit den ambitionierten E-Commerce-Steuerkanzleien (unseren wichtigsten Partnern) der Goldstandard für Steuern und Buchhaltung im E-Commerce in Europa werden.
Dafür stehen wir mit unserer gesamten Passion seit der Gründung von Taxdoo im Jahr 2015.
@digitale.vorreiter "Steuerliche Hürden können kleine Unternehmen davon abhalten, international erfolgreich zu sein 🌍📦.“ Insbesondere im grenzüberschreitenden eCommerce waren Steuern oft ein Privileg der Großkonzerne. Bei #digitalevorreiterinnen vertieft Taxdoo CEO, Dr. Roger Gothmann, wie die Plattform kleineren Unternehmen dabei hilft, ebenfalls global zu expandieren. 🔗 Lerne das Konzept von Taxdoo über den Link in der Bio besser kennen. #ecommerce #kleineunternehmen #steuern #vodafonebusiness ♬ Originalton – Podcast Digitale Vorreiter
Abm Insulation
Vielen Dank für diesen Beitrag, wirklich gut erklärt!