Haftung von Amazon und Co. für Umsatzsteuer – Fragen und Antworten

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
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Haftung von Amazon und Co. für Umsatzsteuer – Fragen und Antworten

(Hinweis: Hier gibt es ein Update zu den folgenden Informationen.)

Kürzlich haben wir den Gesetzesentwurf zur Haftung elektronischer Marktplätze für nicht abgeführte Umsatzsteuer analysiert.

Demnach sollen Marktplätze ab 2019 unter bestimmten Bedingungen für nicht abgeführte Umsatzsteuer haften.

Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, wird es umfangreiche Auswirkungen auf alle Beteiligten im Onlinehandel haben.

  • Alle Händler werden eine Bescheinigung ihres Finanzamtes benötigen, um dokumentieren zu können, dass sie bislang und auch zukünftig allen steuerlichen Pflichten nachkommen konnten bzw. können.

  • Das Geschäftsmodell aller elektronischen Marktplätze (Amazon, eBay, Facebook, Wish, Alibaba, real etc.) dürfte risikobehafteter werden.

  • Die Finanzverwaltung—seit Jahren von der digitalen Ökonomie überrumpelt—wird zeigen müssen, dass sie die nun zur Verfügung stehenden umfangreichen Informationen effizient und zeitnah auswerten kann.


Geplanter Informationsaustausch zwischen Marktplätzen und Finanzbehörden: Die Grafik zeigt den Informationsfluss zwischen Händlern, Finanzbehörden und Marktplätzen, um sicherzustellen, dass nur noch steuerehrliche Händler Zugang zum Marktplatzhandel haben.

Noch viele offene Fragen

Aktuell sorgt der Gesetzesentwurf noch für viel Verunsicherung.

Marktplätzhändler fragen sich z.B., ob sie sich bereits schon jetzt um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ihres Finanzamtes bemühen sollten bzw. können.

Die Betreiber zahlreicher (kleinerer) Marktplätze stellen sich die Frage, inwieweit sie von dem Gesetz betroffen sein werden.

Viele Fragen und Antworten—Unser Interview mit dem Bundesverband Onlinehandel

In einem Interview mit dem Bundesverband Onlinehandel haben wir zahlreiche Fragen, welche derzeit für Unsicherheit sorgen, beantwortet.

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