Update – Haftung von Amazon und Co. für Umsatzsteuer

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit
Update – Haftung von Amazon und Co. für Umsatzsteuer

Seit dem 01.03.2019 greift die Haftung elektronischer Marktplätze für nicht gezahlte Umsatzsteuer durch Händler aus Drittstaaten.

Das zeigt mittlerweile Wirkung, führt aber zu zusätzlichen Verwerfungen im Wettbewerb der großen mit den kleinen Marktplätzen.

Fangen wir aber mit den guten Nachrichten an.

Marktplatzhaftung: Mehreinnahmen für 2019

Wie das Handelsblatt berichtet, ist die Zahl der umsatzsteuerlich registrierten Online-Händler aus Asien – insbesondere aus China – von wenigen Hundert (Ende 2017) auf über 15.000 (Mitte 2019) angestiegen.

Die dadurch voraussichtlich erzielten Mehreinnahmen für den deutschen Fiskus in 2019 werden wohl bei ca. 500 Millionen Euro liegen.

Marktplatzhaftung – Was ist genau zu beachten? Welche Anträge sind wo zu stellen?

Diese und noch mehr Fragen beantworten wir in diesem umfassenden Blogpost zur Marktplatzhaftung.

Wichtig: Die Marktplatzhaftung betrifft nicht nur Händler aus Drittstaaten – z.B. aus China. Die Uhr tickt auch zunehmend für deutsche Händler. Auch diese müssen innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen können, dass sie umsatzsteuerlich in Deutschland registriert sind.

Anderenfalls droht ihnen der Ausschluss vom Marktplatzhandel.

Ablauf der Übergangsfristen für die Haftung der Marktplätze

Hoher bürokratischer Aufwand für die Marktplätze

Der bürokratische Aufwand für die Marktplätze ist jedoch enorm. Die Prüfung und Archivierung der sogenannten 22f-Bescheinigungen ist sicher für einen Marktplatz wie Amazon kein Problem.

Dazu verfügt Amazon über ein Compliance-Center in Osteuropa mit viel Manpower, denn auch hier läuft noch vieles manuell.

Die vielen anderen hundert kleinen Marktplätze treffen die Haftungsregelungen verhältnismäßig umso stärker. Insofern kann man durchaus behaupten, dass die neuen Vorschriften große Marktplätze verhältnismäßig betrachtet bevorteilen.

Aus diesem Grund ist der in der folgenden Grafik angedachte Informationsaustausch umso wichtiger.

Das Bayerische Landesamt für Steuern, welches u.a. auch für ELSTER verantwortlich ist, soll dafür einen digitalen Prozess entwickeln. Einen offiziellen Termin gibt es aber noch nicht.

Zukünftig geplanter automatisierter Informationsaustausch zwischen Marktplätzen und Finanzbehörden

Fazit

Die Marktplatzhaftung wirkt. Voraussichtliche Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro im ersten Jahr des Gesetzes sprechen eine deutliche Sprache.

Allerdings können kleinere Marktplätze die zusätzlichen Compliance-Kosten nicht so einfach wegstecken wie Amazon und Co.

Hier ist die Finanzverwaltung gefordert, das versprochene digitale Verfahren schnellstmöglich umzusetzen.

Taxoo: Automatisierte Umsatzsteuer und Finanzbuchhaltung für Online-Händler und Steuerberater

Taxdoo bezieht automatisiert Daten aus Amazon, eBay und den gängigsten ERP- (z.B. Afterbuy, Billbee, plentymarkets, JTL, Xentral, Dreamrobot, Pixi, …) und Shop-Systemen (z.B. Shopify), bereitet sie umsatzsteuerlich auf, überführt sie in die Finanzbuchhaltung und kann diese auch im Ausland melden.

Die automatisierten Meldungen im EU-Ausland sind neben einem Grundpreis für die Datenaufbereitung für 79 Euro pro Monat und pro Staat möglich.

Die Finanzbuchhaltungsschnittstelle ist für eine Pauschale von ebenfalls 79 Euro pro Monat verfügbar.

Klickt einfach hier oder auf den Button unten und bucht eine Live-Demo, in der wir euch und/oder eurem Steuerberater per Bildschirmübertragung persönlich die Vorteile unserer automatisierten Umsatzsteuer-Compliance erklären.

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