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Finanzämter werden digital(er)

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit
Finanzämter werden digital(er)

In diesem Beitrag stellen wir euch wichtige Neuerungen in den Steuergesetzen ab dem 01.01.2017 vor. Die Finanzverwaltung hat diese unter dem Begriff Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zusammengefasst.
Wir konzentrieren uns hier auf die für E-Commerce-Händler wichtigsten Änderungen.

Verspätungszuschlag für Zusammenfassende Meldungen

Die Händler unter euch, die innerhalb der EU grenzüberschreitende Lieferungen an Unternehmer (B2B) tätigen und/oder das FBA-Programm von Amazon nutzen, führen sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen aus. Diese Lieferungen müsst ihr regelmäßig in eurer Umsatzsteuer-Voranmeldung und der sogenannten Zusammenfassenden Meldung (ZM) erklären. In der Praxis versäumen Händler oftmals die Abgabe der ZM. Bislang konnte in diesen Fällen ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 25.000 Euro festsetzt werden. Ab dem 01.01.2017 entfällt dieser Verspätungszuschlag.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass euch das zukünftig aber nicht von der Abgabe der ZM befreit. Der Finanzverwaltung stehen weiterhin umfangreiche Sanktionsmaßnahmen zur Verfügung.

Weniger Fristverlängerungen, mehr Verspätungszuschläge

Habt ihr einen Steuerberater, konnte dieser bislang die Fristen zur Einreichung eurer Steuererklärungen relativ einfach verlängern. Das kam auch euch zu Gute, da ihr so mehr Zeit für die Zusammenfassung eurer Unterlagen und Zahlen hattet.

Ab dem 31.07.2019 werdet ihr eine Fristverlängerung nur noch erhalten, wenn ihr darlegen könnt, dass ihr keine Schuld für das Versäumnis tragt. In den meisten Fällen dürfte das kaum möglich sein, da eine Arbeitsüberlastung dann nicht mehr als Begründung genügt.

Zudem wird ein automatischer Verspätungszuschlag eingeführt. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer—mindestens aber 25 Euro pro Monat.

Vollautomatische Veranlagung

Eine Gesetzesänderung, die ebenfalls zum 01.01.2017 in Kraft treten wird, kann mittel- und langfristig die Art der Kommunikation mit dem Finanzamt grundlegend verändern.

Ab dem 01.01.2017 können die Finanzbehörden Steuerfestsetzungen vollautomatisch durchführen. Eure Erklärungen können dann wesentlich schneller und umfassender geprüft werden. Unstimmigkeiten werden mit größerer Wahrscheinlichkeit aufgedeckt. Dabei wird die Finanzverwaltung auch auf statistische Methoden zurückgreifen, die dem Prüfer Indizien dafür liefern können, wie plausibel und konsistent die von euch übermittelten Zahlen sind.

Vorabanforderung von Steuererklärungen

Die vollautomatische Steuerfestsetzung wird auch einhergehen mit der Vorabanforderung von Steuererklärungen. Ab dem 31.07.2019 werden die Finanzämter unter bestimmten Voraussetzungen die Einreichung von Steuererklärungen noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist verlangen dürfen. Diese Voraussetzungen könnten z.B. sein:

  • die Neueröffnung oder Einstellung eines Betriebes,
  • eine vorgesehene Betriebsprüfung, oder
  • eine zufallsbasierte Auswahl.

Fazit: Digitalisiert Eure Geschäftsprozesse!

Das Gesetz zur Modernisierung der Besteuerungsgrundlagen klingt zwar sperrig, aber wird sich unmittelbar auf eure Geschäftsprozesse auswirken.

Die Finanzämter werden eure Erklärungen (z.B. Umsatzsteuer oder Einkommensteuer) zukünftig vollautomatisch prüfen. Unstimmigkeiten oder Fehler in den Erklärungen werden schneller auffallen als bisher und dann oftmals umfangreiche Prüfungen nach sich ziehen. Insbesondere die Vorabeinreichung von Steuererklärungen sollte dazu führen, dass ihr die Prozesse zur Erstellung eurer Steuererklärungen so weit wie möglich digitalisiert.

Sicherlich brauchen die Finanzämter noch etwas Vorlauf, um die gesetzlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und in Gänze umzusetzen. Diese Zeit solltet ihr unbedingt nutzen, um technisch nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Umsatzsteuer ist und wird das wichtigste Prüffeld der Finanzämter bleiben. Mit Taxdoo könnt ihr sicher sein, dass ihr technologisch immer auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden seid. Eure Umsatzsteuer-Pflichten werden vollautomatisch erfüllt. Alle erforderlichen Zahlen und Nachweise liegen jederzeit umsatzsteuerlich abrufbereit vor.

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