Seit dem 1.1.2025 gibt es die sogenannte EU-Kleinunternehmerregelung. Ich bin zwar kein Fan der Anwendung dieser Regelung im E-Commerce. Dennoch möchte ich euch die Details nicht vorenthalten.
Wie die meisten wissen, bin ich kein Fan der Kleinunternehmerregelung (KU Regelung) im E-Commerce bzw. im Onlinehandel. Diese Norm wurde m.E. im Wesentlichen für den B2C-Dienstleistungssektor geschaffen und stellt faktisch eine Subvention für den Fensterputzer, die Haushaltshilfe, … im privaten Umfeld dar. Da es aber dennoch zahlreiche Unternehmen und damit auch Mandanten gibt, welche darauf zurückgreifen, will ich euch die beiden wichtigsten Änderungen für 2025 vorstellen.
Ob die Kleinunternehmerregelung (in Deutschland) Anwendung findet oder nicht, hängt vor allem von den Gesamtumsätzen ab. Relevant sind immer zwei Zeiträume.
Wird das Unternehmen neu gegründet, gilt die Grenze von 25.000 Euro.
Bis zum 31.12.2024 galt der Grundsatz: Die Kleinunternehmerregelung endet an der Grenze. § 19 UStG hatte also keine Wirkung in Frankreich, Italien, …
Seit dem 1.1.2025 gilt das nicht mehr so ganz. Denn der § 19 UStG hat einen Nachbarn bekommen: § 19a UStG Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat
Diese sogenannte EU-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) eröffnet seit dem 1.1.2025 die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Danach können in den EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer zukünftig die EU-KU-Regelung in anderen EU-Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Ansässigkeit in Anspruch nehmen.
Die Umsatzgrenzen bei der EU-KU-Reglung sind noch etwas großzügiger.
Wie funktioniert das Ganze? Wo muss ich was wie melden?
Bitte beachtet auch die Fristen für die Abgabe der EU-KU-Meldungen.

Da die E-Rechnung gerade in aller Munde ist und selbst Philipp Lahm sich damit seinen (ehemals) golden Fuß weiter vergolden lässt, will ich auch noch ein paar Worte im Kontext der KU-Regelung dazu verlieren.
Von der Ausstellungspflicht für E-Rechnungen, wie sie ab dem 1.1.2028 alle Unternehmen betreffen wird, sind Kleinunternehmer ausgenommen. Das gilt jedoch nicht für die Empfangspflicht, welche seit dem 1.1.2025 für Unternehmen aller Größenordnungen verbindlich ist – siehe hier für mehr Einblicke.
Aktuell bildet Taxdoo die Kleinunternehmerregelung und auch die EU Kleinunternehmerregelung nicht ab. Das kann sich aber perspektivisch ändern. Wir halten euch auf dem Laufenden.
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Wenn ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG registriert bin und mit einem Kunden aus dem EU-Ausland zusammenarbeiten möchte, für den ich in Deutschland Leistungen erbringe, muss ich die Teilnahme elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen?
Moin Nataliia,
vielen Dank für Deine Frage!
Wenn du die Leistung tatsächlich in Deutschland erbringst, dann nicht.
ABER: Das Umsatzsteuerrecht definiert den Ort der Leistung im B2B-Segment in einigen Fällen auch dort, wo der Kunden seinen Sitz/seine Niederlassung hat. In dem Fall müsstest du dich schon beim BZSt registrieren. Das sollte am besten dein Steuerberater klären.
Viele Grüße
Roger Gothmann
Hallo,
welcher "Freibetrag Umsatzsteuer" gilt mit der EU-KU Regelung?
Entsprechend jeder EU-Staat seiner "Freigrenzen" aber in Summe aller EU-Staaten unter 100.000 Euro?
Wenn ja, was passiert, wenn in einem Staat überschritten würde?
Moin Achim,
die 100.000 Euro gelten im Rahmen der KU-Regelung seit dem 1.1.2025 für alle EU-Staaten zusammengerechnet.
Viele Grüße
Roger Gothmann
Wenn ich EU-KU beantragt habe und kurz darauf OSS (wg. EBAY), überstimmt dann bei erfolgreicher Registrierung die EU-KU das OSS Verfahren, also bin ich umsatzsteuerfrei (in den genannten Grenzen) und muss an OSS nichts mehr liefern?
Grüsse!
Moin aus Hamburg!
Wenn Sie vorher Umsatzsteuer abgeführt/gezahlt haben, haben Sie faktisch auf die KU-Regelung verzichtet und sind daran 5 Kalenderjahre gebunden.
Viele Grüße
Roger Gothmann
Hallo.
Kann ich dann in Deutschland regebesteuert und im EU-Ausland gleichzeitig KU sein?
Moin Kamil,
nein, in der Regel geht das nicht.
Viele Grüße
Roger Gothmann