Brexit: Wie geht es für den Online-Handel weiter?

Seit dem 01.02.2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Was bedeutet das für Online-Händler, die ihre Produkte in Großbritannien verkaufen, aus umsatzsteuerlicher Sicht?
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 2 min. Lesezeit
Brexit: Wie geht es für den Online-Handel weiter?

Seit dem 01.02.2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.

Was bedeutet das für Online-Händler, die ihre Produkte in Großbritannien verkaufen, aus umsatzsteuerlicher Sicht?

Brexit: Bis zum 31.12.2020 ändert sich nichts!

Großbritannien und die Europäische Union haben sich auf ein Austrittsabkommen geeinigt, welches einen sogenannten Übergangszeitraum definiert.

Danach wird Großbritannien bis zum 31.12.2020 weiterhin das Recht der Europäischen Union anwenden.

Für Online-Händler, die ihre Produkte nach Großbritannien verkaufen, ändert sich bis dahin also nichts.

Der Rat der Europäischen Union hat am 30.01.2020 eine entsprechende Pressemitteilung ausgegeben.

Gibt es vorerst Auswirkungen für Amazon-Händler, die am Pan EU Programm teilnehmen?

Nein!

Auch für Händler, die im Rahmen des Pan EU Programms von Amazon ihre Produkte u.a. nach Großbritannien verbringen lassen und dort in Fulfillment-Centern einlagern, ändert sich bis zum 31.12.2020 aus umsatzsteuerlicher Sicht nichts.

Wie geht es nach dem 31.12.2020 weiter?

Das wird sich in Kürze entscheiden.

Die Europäische Union und Großbritannien können sich darauf einigen, den Übergangszeitraum um ein bis zwei weitere Jahre zu erweitern, sodass sich im besten Fall bis zum 31.12.2022 nichts ändern würde.

Diese Einigung muss allerdings vor dem 1. Juli 2020 geschehen.

Wir werden euch auf dem Laufenden halten – versprochen!

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