Entgelt von dritter Seite, Teilrückerstattungen, … in den letzten Wochen werden die Marktplätze zunehmend kreativer, wenn es um Kundenbindung und Effizienz geht. Was das Ganze steuerlich bedeutet, lest ihr immer zuerst hier.
Amazon führt das Konstrukt der sogenannten Teilrückerstattung ein. Wir erklären euch in diesem Artikel, was das für eure Buchhaltung, OSS und die Umsatzsteuer bedeutet.
Amazon führt eine neue Teilrückerstattungs-Option ein: Kunden können in bestimmten Fällen einen Teil des Kaufpreises zurückbekommen, ohne die Ware zurückzusenden, wenn sie nicht komplett zufrieden sind. Mehr dazu in der t3n.
Das Ziel ist es, Rücksendungen zu reduzieren und den Aufwand für Kunden – etwa Versand und organisatorische Mühen – zu verringern. Die Option gilt nur in bestimmten Fällen und hängt laut Amazon von Faktoren wie Produktpreis, Größe und Rückgabegrund ab. Für viele Produktkategorien soll die Teilrückerstattung angeboten werden, allerdings sind die genauen Bedingungen noch nicht vollständig transparent. Wer möchte, kann weiterhin den herkömmlichen Retourenweg wählen – die Teilrückerstattung ist lediglich eine zusätzliche Alternative.
Außerdem lässt sich die Teilrückerstattung mit einer vollständigen Rückerstattung verbinden, wenn die Ware später doch noch innerhalb der Frist zurückgeschickt wird. Offen bleibt, wie Amazon Missbrauch verhindern will, wenn Kunden systematisch Teilrückerstattungen wählen, ohne die Rücksendung tatsächlich in Betracht zu ziehen.
Ich habe für euch hier die wichtigsten Aspekte zusammengestellt.
Ihr seht: Aus Sicht von Amazon und den Kunden ist eine Teilrückerstattung ein sinnvolles Mittel, um Retourenquoten zu senken. Aus der Sicht der Händler ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand im Bereich der Umsatzsteuer, Buchhaltung und Compliance.
Teilrückerstattungen treten seit ca. Mitte/Ende August 2025 auf. Sobald uns eine breite Datenbasis vorliegt, geht es hier weiter.
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