Amazon führt die PayPal Ratenzahlung ein: was das für Steuern und Buchhaltung bedeutet

Roger-Gothmann
Dr. Roger Gothmann 6 min Lesezeit | 31.07.2026
Einleitung

Ab August 2026 können Kunden ihre Amazon-Bestellungen in Raten zahlen. Amazon und PayPal haben die Kooperation Ende Juli bestätigt. Für Händler ist die Nachricht weniger dramatisch, als sie klingt. Die wichtigste Frage ist allerdings noch offen.

Amazon-Checkout mit PayPal Ratenzahlung als Zahlungsoption.

Stand: 31. Juli 2026. Wird bei neuen Details aktualisiert.

PayPal Ratenzahlung bei Amazon: die Konditionen

Finanzierbar sind Einkäufe zwischen 30 und 10.000 Euro. Zur Wahl stehen Laufzeiten von 3, 6, 12 und 24 Monaten, exklusiv bei Amazon zusätzlich 36 und 48 Monate. Der effektive Jahreszins wird mit 11,49 Prozent angegeben. Für ausgewählte Produkte ist eine 0-Prozent-Finanzierung angekündigt.

Der Rollout erfolgt schrittweise auf Amazon.de und in der App, zunächst in Deutschland und Österreich. Voraussetzung sind ein PayPal-Konto und eine bestandene Bonitätsprüfung. Die Raten werden automatisch vom Bankkonto oder der Debitkarte abgebucht, Sondertilgungen sind kostenlos möglich.

Die wichtigste Frage zuerst: Betrifft dich das als Händler überhaupt?

Offen ist ausgerechnet der Punkt, an dem für Marketplace-Händler alles hängt. Weder die Mitteilungen von Amazon und PayPal noch die Berichterstattung sagen, ob die Ratenzahlung auch für Bestellungen bei Drittanbietern verfügbar ist oder zunächst nur für Produkte, die Amazon selbst verkauft. Es ist durchgehend von berechtigten Einkäufen die Rede, ohne dass diese Berechtigung definiert wird.

Da Marketplace-Zahlungen ohnehin vollständig über Amazon abgewickelt werden, ist eine Einbeziehung technisch naheliegend. Bestätigt ist sie nicht. Wir haben die Frage an Amazon gerichtet und aktualisieren diesen Beitrag, sobald es eine Antwort gibt.

Lesenswert ist der Rest trotzdem, aus zwei Gründen. Kommt die Einbeziehung, findet sie in deinem Settlement statt, und dann solltest du vorbereitet sein. Und die steuerlichen Grundsätze gelten für jede Absatzfinanzierung, auch wenn du Ratenzahlung im eigenen Shop anbietest.

Was wirklich neu ist und was nur ein Nachfolger ist

Eine Finanzierung im Amazon-Checkout ist nicht neu. Bis zum 7. Januar 2026 gab es auf Amazon.de den Finanzierungsrahmen von Barclays, bei dem Amazon bereits als Kreditvermittler auftrat. Dieser Rahmen wurde eingestellt, und PayPal schließt sieben Monate später die Lücke. Sogar der Effektivzins ist mit 11,49 Prozent exakt derselbe wie beim Vorgänger. Die Rollenverteilung bleibt ebenfalls gleich: Darlehensgeber ist PayPal, das seit 2007 eine luxemburgische Banklizenz hält und die Ratenzahlung in unzähligen Onlineshops längst anbietet, Kreditvermittler ist Amazon EU S.à r.l., Niederlassung Deutschland.

Neu sind drei Dinge. Erstmals steht eine PayPal-Zahlungsart im Amazon-Checkout, nachdem beide Unternehmen fast zwei Jahrzehnte nebeneinander her gearbeitet haben. Wichtig zur Einordnung: Es geht ausschließlich um die Ratenzahlung, eine reguläre Zahlung des Kaufpreises über PayPal ist auf Amazon weiterhin nicht möglich. Der Rahmen ist mit bis zu 10.000 Euro und Laufzeiten bis 48 Monate deutlich größer als beim Vorgänger. Und der Kunde bezahlt jetzt aus einem eigenen PayPal-Konto mit eigenem Käuferschutz, während der Barclays-Rahmen unsichtbar in den Amazon-Checkout integriert war.

Umsatzsteuer: es bleibt ein ganz normaler Verkauf

Der Kunde schließt mit PayPal einen Darlehensvertrag und zahlt dort die Zinsen. Der Händler verkauft eine Ware und wird über das übliche Settlement ausgezahlt, abzüglich der gewohnten Amazon-Gebühren und ohne einen zusätzlichen Finanzierungseinbehalt. Umsatzsteuerlich ändert sich damit nichts. Die Zinsen entstehen im Verhältnis zwischen Kunde und PayPal, sind dort eine steuerfreie Kreditgewährung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG und gehören weder in die Bemessungsgrundlage noch in die Rechnung des Händlers.

Buchhaltung und Zahlungsabgleich: das geschlossene System bricht auf

Bislang war Amazon für Händler ein geschlossenes Zahlungssystem. Amazon wickelte jede Zahlung selbst ab, externe Wallets wie PayPal oder Klarna hatten im Checkout nie einen Platz, und alles, was mit einer Bestellung passierte, stand in einem einzigen Settlement-Report. Auch der alte Barclays-Rahmen änderte daran nichts, denn er war vollständig in den Amazon-Checkout eingebettet. Genau das bricht jetzt auf. Erstmals steht ein Zahlungsdienst mit eigenem Kundenkonto im Zahlungsfluss einer Amazon-Bestellung, mit eigenem Vertragsverhältnis zum Kunden, eigenem Käuferschutz neben der A-bis-Z-Garantie und eigener Rückabwicklungslogik. Im Settlement-Report tauchen neue Transaktionstypen auf, die der Zahlungsabgleich erkennen und der Bestellung zuordnen muss. Und bei Retouren laufen künftig zwei Vorgänge parallel: Amazon erstattet den Kaufpreis, PayPal passt den Ratenplan an. Wer nur einen der beiden Vorgänge verbucht, produziert offene Posten, die sich später nicht mehr auflösen lassen.

Ein Hinweis zu den Abzügen im Settlement. Die bekannten Amazon-Gebühren wie Verkaufsprovision und Versandgebühren rechnet Amazon für deutsche Händler seit August 2024 überwiegend über die deutsche Niederlassung ab, mit 19 Prozent deutscher Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug aus der Rechnung. Die Details dieser Umstellung haben wir hier im Blog analysiert: Amazon-Gebühren und (neue?) Umsatzsteuerlogik. Käme ein Finanzierungseinbehalt hinzu, wäre der anders zu behandeln: Mit ihm bezahlt der Händler eine Finanzdienstleistung, die regelmäßig steuerfrei ist, also ohne Umsatzsteuer und ohne Vorsteuerabzug. Zwei Abzugsarten, zwei Behandlungen. Nur eines gilt für beide: Sie mindern nicht die Bemessungsgrundlage des Warenverkaufs.

Wer bezahlt die 0-Prozent-Finanzierung?

Die 0-Prozent-Finanzierung für ausgewählte Produkte steht ausdrücklich in der Ankündigung. Wer ihre Kosten trägt, steht dort nicht. Dafür gibt es drei Kandidaten. Trägt PayPal sie selbst, etwa zur Kundengewinnung, oder übernimmt Amazon sie, ändert sich für Händler nichts. Sollen Händler die Subvention tragen, gilt zwar dieselbe Regel wie bei jedem Verkauf: Die Umsatzsteuer bemisst sich weiter nach dem ungekürzten Kaufpreis. Aber im Settlement taucht dann ein neuer Abzug auf, der falsch gebucht werden kann.

Dieses Modell existiert bei Amazon übrigens schon: Über das Programm Flexible Kundenfinanzierung können Marketplace-Händler ihren Kunden seit 2023 zinsfreie Raten anbieten und zahlen dafür eine laufzeitabhängige Gebühr an Amazon. Wer daran teilnimmt, den betrifft die folgende Buchungsregel nicht erst ab August, sondern jetzt.

Der BFH hat mit Urteil vom 24. Februar 2021 (XI R 15/19) entschieden, dass das Entgelt nicht um die übernommenen Finanzierungskosten gemindert wird. Wer 1.000 Euro verkauft und nach einem Finanzierungseinbehalt von 40 Euro 960 Euro erhält, rechnet die Umsatzsteuer weiter aus 1.000 Euro heraus. Der Einbehalt ist Aufwand und keine Erlösschmälerung. Auch eine Offenlegung gegenüber dem Kunden ändert daran nichts. Die regulären Amazon-Gebühren gehen in der Praxis zusätzlich ab, das Beispiel lässt sie zur Verdeutlichung weg, weil sie mit der Finanzierung nichts zu tun haben und wie bisher behandelt werden.

Wer das falsch bucht, meldet bei einem Bestellwert von 1.000 Euro 153,28 Euro Umsatzsteuer an statt 159,66 Euro.

Was jetzt zu tun ist

Nichts überstürzen. Zwei Dinge lohnen sich trotzdem.

Beobachte ab August die Settlement-Reports auf neue Transaktionstypen und stelle sicher, dass dein Zahlungsabgleich Erstattung und Ratenplan-Anpassung bei Retouren zusammenführt. Und wenn du eine 0-Prozent-Finanzierung mitfinanzierst, egal ob heute über die Flexible Kundenfinanzierung oder künftig über PayPal, prüfe, wie die Gebühr in deiner Buchhaltung landet: als Aufwand, nicht als Rabatt, und ohne die Bemessungsgrundlage zu kürzen.

Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald Amazon Details zu den beiden offenen Punkten veröffentlicht.

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