Jahreswechsel in Sicht. Das musst du bei Abgrenzungen beachten!

1 min Lesezeit | 21.10.2025

Rechnung 2025 & Leistung 2026? Jetzt genau hinschauen!

Zum Jahresende trudeln viele Rechnungen ein – oft von Versicherungen, Kammern oder Berufsverbänden. Doch Achtung: Nicht jede Rechnung mit einem 2025er-Datum gehört auch ins Jahr 2025.

Was ist das Problem?

Viele Beitragsbescheide betreffen das kommende Jahr 2026, auch wenn sie schon im Dezember 2025 eintreffen.

Wichtig: Es zählt nicht nur das Rechnungsdatum, sondern für welches Jahr die Leistung gilt. Das nennt sich wirtschaftliche Zugehörigkeit.

Ein typisches Beispiel – Versicherungen

Du bekommst im Dezember 2025 eine Rechnung für deine Betriebshaftpflichtversicherung – der Zeitraum ist 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Falsch: Du buchst die Rechnung in 2025
Richtig: Du ordnest sie 2026 zu, weil sie das neue Jahr betrifft.

Weitere typische Beispiele

  • Mitgliedsbeiträge (z. B. IHK, HWK, Verbände)
  • Wartungsverträge (z. B. Maschinen oder IT)
  • Lizenzgebühren und Software-Abos im Voraus
  • Mietvorauszahlungen für 2026

Unser Tipp

Wenn du uns Belege oder Rechnungen schickst, schau bitte genau auf den Leistungszeitraum. So stellen wir gemeinsam sicher, dass deine Buchhaltung korrekt ist und deine Gewinnermittlung passt.

Unsicher bei einem Beleg?

Melde dich jederzeit bei uns unter info@taxdoo-accounting.de – wir helfen dir gerne weiter!

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